München – Die Bahn hat ihr Personal in den vergangenen Jahren kräftig aufgestockt. Waren 2011 noch 120 Kontrolleure im S-Bahn-Netz unterwegs, so hat sich diese Zahl nach Informationen unserer Zeitung mittlerweile verdreifacht. Der Kontrolldruck in der Bahn steigt also – und damit fast automatisch auch die Zahl von Fällen, in denen sich Fahrgäste mal unfreundlich angeredet, mal ungerecht behandelt fühlen.
-Wer kontrolliert?
Drei Gruppen dürfen Fahrkarten kontrollieren: Servicepersonal in DB-Unternehmensbekleidung; Mitarbeiter der DB-Sicherheit; und drittens Mitarbeiter in Zivil. Alle Kontrolleure werden in einmonatigen Kursen geschult – vor allem müssen sie sich Fahrkartenwissen aneignen, also alle sämtliche Arten von DB- und MVV-Tickets kennen. Danach werden sie zusammen mit sogenannten Praxisanleitern, also erfahrenen Kontrolleuren, in die S-Bahnen geschickt, erst später selbstständig.
-Wie viele Beanstandungen gibt es?
Die Bahn rechnet damit, dass etwa 2,5 Prozent ihrer Reisenden ohne gültiges Ticket fahren – bei 800 000 Fahrgästen täglich wären das 20 000 Personen. Erwischt wird nur ein Bruchteil, aktuelle Zahlen werden nicht genannt. Im Jahr 2011 waren es insgesamt über 100 000 Personen – die Zahl dürfte gestiegen sein.
-Muss ein S-Bahn-Kontrolleur mit aussteigen, wenn die Kontrolle erst kurz vor dem Zielbahnhof des Fahrgasts durchgeführt wird?
Normalerweise wird er das tun, es sei denn, der Fahrgast verzögert die Suche nach seinem Fahrschein offensichtlich absichtlich lange. In den Tarifbestimmungen ist ausdrücklich festgelegt, dass ein Fahrschein „unverzüglich“ vorgezeigt werden muss.
-Umgekehrter Fall: Muss ein Fahrgast aussteigen, wenn der Kontrolleur dies verlangt?
Ganz klar ja, heißt es bei der S-Bahn. Der Kontrolleur darf das Hausrecht in der S-Bahn ausüben.
-Darf der Kontrolleur in den Taschen des Fahrgasts nach einem Ausweis oder dem Fahrschein suchen?
Nein. Wenn ein Fahrgast sich weigert, seine Personalien anzugeben, darf der Kontrolleur aber die Bundespolizei hinzuziehen und den Fahrgast bis dahin aufhalten. Das ist wie bei einem Ladendieb, heißt es bei der Bahn. „Der darf ja auch nicht einfach rausspazieren.“
-Spezialfall Handy-Ticket: Was tun, wenn in der S-Bahn der Akku leer ist?
Der Zeitpunkt des Handy-Ticket-Kaufs lässt sich exakt nachvollziehen. In diesem Fall kann der Fahrgast in der Fahrpreisnacherhebungsstelle das Ticket nachträglich vorzeigen und käme lediglich mit einer Bearbeitungsgebühr (sieben Euro) davon.
-Spezialfall Automatenstörung. Darf der Fahrgast trotzdem mitfahren?
„Automatenstörungen werden untersucht und bei Bestätigung wird die Fahrpreisnacherhebung auf den Fahrscheinpreis automatisch reduziert“, versichert die Bahn. Der Reisende sollte sich die Automatennummer notieren, außerdem darf natürlich nicht noch ein zweiter, funktionierender Automat am Bahnhof sein.
-Wann wird ein Schwarzfahrer zum Straftäter?
Nach dem dreimaligen Fahren ohne gültiges Ticket wird jeder weitere Fall als Straftat angezeigt.