Betrug: Bewährungsstrafe für Abgeordneten Felbinger

von Redaktion

München – Nun liegt es allein an Günther Felbinger, wie es politisch mit ihm weitergeht. Über sein Landtagsmandat könne das Landgericht nicht entscheiden, sagt Richterin Elisabeth Ehrl nach der Verurteilung des Abgeordneten. „Das muss er mit sich und seinem Gewissen ausmachen.“ Sowohl die Strafe als auch Ehrls Urteilsbegründung sind aber ein Wink, dass Felbinger nach jahrelangem Betrug des Landtags und damit des Steuerzahlers zumindest moralisch die Qualifikation als Abgeordneter verloren hat.

Knapp 56 000 Euro hatte sich der 55-Jährige aus Unterfranken zwischen 2010 und 2015 über Scheinverträge erschlichen. Er rechnete gegenüber dem Landtagsamt Dienstleistungen ab, die es gar nicht gab – oder die gar nicht abgerechnet werden dürfen. Das Gericht wertet das als gewerbsmäßigen Betrug in fünf Fällen. Die Freiheitsstrafe beträgt ein Jahr und fünf Monate, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Als Auflage muss Felbinger 13 600 Euro an die Staatskasse zahlen, aus der seine Abgeordnetendiäten stammen, sowie 8550 Euro an das Deutsche Kinderhilfswerk. Kleiner Anreiz: Sollte er sein Mandat vorzeitig abgeben, werden ihm Teile dieser Auflagen erlassen.

Richterin Ehrl lobt, dass Felbinger an der Aufklärung der Vorwürfe gegen ihn mitwirkte, geständig war und den Schaden durch Rückzahlung wiedergutmachte. Zugleich rügt sie aber „nicht unerhebliche kriminelle Energie“. Er habe zudem das entgegengebrachte Vertrauen missbraucht. „Mit solchen Taten frustriert man den Wähler.“ Felbingers Geständnis habe zudem wie eine Rechtfertigung geklungen. Durch „eher peinliches“ und „unwürdiges Zurückrudern“ habe er nicht nur das Landtagsamt verdächtigt, zum Betrug zu animieren, sondern auch die anderen 179 Abgeordneten unter Generalverdacht gestellt, sagt Ehrl. Felbinger hatte kurzzeitig behauptet, von der Abrechnungsmasche im Landtag gehört zu haben. Sein Rechtsanwalt revidierte das.

Aus der Fraktion der Freien Wähler ist Felbinger ausgetreten, zur Rückgabe seines Mandats kann ihn auch nach der Verurteilung niemand zwingen. Bleibt er noch bis mindestens Ende April im Landtag, stehen ihm Altersbezüge von monatlich 2687 Euro zu – es geht also um viel Geld. Felbinger schließt eine erneute Kandidatur aus, zu seinen Zukunftsplänen bis dahin sagt er nichts. Er geht schweigend aus dem Gerichtssaal. Und er schweigt, als Richterin Ehrl ihm nach Verhandlungsende plötzlich einen Zettel für die 22 150-Euro-Bewährungsauflage entgegenstreckt. „Hier“, sagt sie, „möchten Sie einen Überweisungsträger schon mal mitnehmen?“ Will er nicht. Sebastian Dorn

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