Der Abgeordnete Günther Felbinger, von den Freien Wählern in den Landtag gebracht, ist für den ersten Teil seines vorsätzlichen Betrugs verurteilt worden. Mit Scheinverträgen und einem Lügengeflecht nahm er die Steuerzahler um zehntausende Euro aus. Diese Tat wird mit dem Urteil gesühnt und wurde von dem 55-Jährigen finanziell ausgeglichen.
Der zweite Teil des Betrugs, der die Steuerzahler mittelfristig hunderttausende Euro kosten würde, ist allerdings bereits angelaufen. Bisher klammerte sich Felbinger an sein Mandat, um über den Stichtag im April zu kommen, der ihm noch üppigere Altersbezüge garantiert. Das ist dreist, denn als verurteilter Betrüger hat Felbinger moralisch jeden Anspruch verwirkt, das Volk auf dessen Kosten in einem Parlament zu vertreten. Falls er weiter nur aus Gier am Abgeordnetensitz festhält, ist das eine Schande für den Landtag, dem die Verwandten-Affäre von 2013 noch in den Knochen steckt.
Der Fall Felbinger erinnert daran, wie wichtig eine strengere Kontrolle beim Griff in öffentliche Töpfe ist. Die uneingeschränkte Freiheit des Mandats muss zwingend verbunden sein mit harten Verhaltens- und Transparenzregeln. Die weit überwiegende Mehrheit der Politiker handelt, unabhängig vom Parteibuch, anständig. Doch exakt an der Grenze, an der der Anstand endet, müssen Sanktionen beginnen. Das ist in Bayern noch nicht hinreichend geregelt.