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von Redaktion

Freispruch nach Tod einer Achtjährigen

Knapp vier Jahre nach dem tödlichen Badeunfall eines Mädchens in Oberfranken ist der angeklagte Bademeister freigesprochen worden. Eine Betreuerin, die ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war, wurde vom Amtsgericht Kulmbach verwarnt und muss 1000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen. Das Mädchen war im Sommer 2014 bei einem Freibad-Ausflug mit ihrer Turngruppe in Himmelkron (Landkreis Kulmbach) untergegangen und bewusstlos geworden. Die Achtjährige starb knapp eine Woche später.  lby

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