Vater verklagte Freistaat

Polizei unschuldig an Unfalltod

von Redaktion

Dasing – Franz B. (Name geändert) ringt während des Richterspruchs um Fassung. Als der Vorsitzende Richter des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) gestern seine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichtes Augsburg abweist, verfinstert sich sein Blick. B. hatte bis zuletzt gehofft, das Gericht werde sich seiner Einschätzung, der Freistaat sei mitschuld am Tod seiner Tochter, anschließen – doch das OLG kam zu einer anderen Einschätzung.

Die 24-jährige Tochter von Franz B. war im Sommer 2015 auf der A8 bei Dasing (Kreis Aichach-Friedberg) nachts mit ihrem Auto von der Straße abgekommen. Die Eltern hatten der Polizei eine Mitschuld am Tod der jungen Frau gegeben, da diese ihren Unfallwagen erst am nächsten Morgen gefunden hatte – und das, obwohl Notrufe von Zeugen bei der Polizei eingegangen waren. Die Münchner Richter kamen jedoch zur selben Einschätzung wie die Vorinstanz. Es habe keine Pflichtverletzungen der damals involvierten Polizisten gegeben. Die Angehörigen hatten das Land Bayern auf Schmerzensgeld und Beerdigungskosten von rund 26 000 Euro verklagt.

Unstrittig ist: Das Auto der jungen Frau war in jener Nacht mehrere hundert Meter über den Grünstreifen geschleudert worden und dann in eine Brückenböschung gestürzt. Die Fahrerin starb in dem Wrack an ihren schweren Verletzungen. Streifenpolizisten waren zwar umgehend zum ungefähren Unfallort gefahren und hatten dort nach dem Wagen gesucht, ihn aber nicht gefunden. Dafür fanden die Beamten ein Pannenfahrzeug auf dem Seitenstreifen. Die Polizisten gingen deshalb davon aus, dass es sich bei der telefonischen Unfallmeldung um eine Falschmeldung gehandelt habe. Fatalerweise hatte ein Polizist in der Notrufzentrale die Frage eines der Zeugen, ob dieser auf Rettungskräfte und Polizei warten solle, verneint.

Das Gericht sah jedoch kein Fehlverhalten der Beamten – auch sei es nicht erwiesen, dass die junge Frau noch leben würde, wenn sie schneller Hilfe bekommen hätte. Der Vater sagte zum Schuss, auch ein anderer Ausgang hätte ihm seine Tochter nicht wiedergebracht.   tobias lill

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