Bamberg – Der Streit über einen Brief von sieben deutschen Bischöfen an den Vatikan zu Fragen rund um den Kommunionempfang für evangelische Christen hält an. Gestern wies der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick die zum Teil massive Kritik an dem Schreiben zurück. Am Wochenende hatte auch der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki den Brief verteidigt.
Der Erfurter Bischof Ulrich Neymeyr dagegen kritisierte den Brief von Woelki, Schick und fünf weiteren Bischöfen. Diese wollen in Rom klären lassen, ob ein von der Bischofskonferenz mit Drei-Viertel-Mehrheit verabschiedeter Beschluss rechtmäßig ist, konfessionsverschiedene Ehepartner in Einzelfällen zur Kommunion zuzulassen. Auch der Rottenburg-Stuttgarter Bischof Gebhard Fürst verteidigte den Beschluss, der „Basis unseres pastoralen Handelns“ sei. Es sei wichtig, dass für die Seelsorger vor Ort und die Eheleute Klarheit geschaffen werde.
„Das war kein unsolidarischer Brief. Es war kein Brandbrief und kein Verweigerungsbrief, dem es darum geht zu verhindern, dass evangelische Christen in konfessionsverschiedenen Ehen zur Kommunion gehen dürfen“, sagte Schick. Vielmehr sei er mit einigen Bischöfen der Ansicht, „dass Antworten aus Rom auf einige Fragen grundsätzlicher Art für uns alle wichtig wären“. Es gehe etwa um die Frage, wie weit die Kompetenzen einer Bischofskonferenz reichten und wer das Kirchenrecht verbindlich interpretieren könne.
Für sich persönlich sagte Schick, er habe die Klärung der offenen Fragen an der Bischofskonferenz und dem Vorsitzenden, Kardinal Reinhard Marx, nicht vorbei gesucht. „Mir ging es nie darum, gegen etwas oder gegen jemanden zu sein.“ Nach seinem Kenntnisstand sollte der Vorsitzende zeitgleich informiert werden.
Der Passauer Bischof Stefan Oster schreibt, auch ihm und den anderen Unterzeichnern seien „sowohl die Einheit in der Bischofskonferenz wichtig wie auch das Vorankommen in der Ökumene“. Sie fragten sich aber, „ob der eingeschlagene Weg in dieser Weise gangbar ist“. Sollte Rom diesen bestätigen, sei er, Oster, „selbstverständlich bereit, ihn für unser Bistum mitzugehen“. Er befürchtet aber, dass eine Ausnahme in der breiten Öffentlichkeit als generelle Erlaubnis angesehen werde. kna