München – Es war eine schwere Geburt: Mehrmals stichelten die Freien Wähler, die die Debatte über die Straßenbeiträge losgetreten hatten, über die CSU, die sich mit der angekündigten Abschaffung der Strabs auffällig viel Zeit lasse. Nun allerdings kommt die Sache ins Rollen: Kommende Woche soll erstmals über einen Gesetzesvorschlag der CSU-Fraktion zur Abschaffung der ungeliebten Gebühr im Landtag diskutiert werden. Er hat folgende Eckpunkte:
-Die Beiträge werden rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft.
-Beiträge, die davor durch Bescheid festgesetzt wurden, sind nach altem Recht zu behandeln. „Bescheid ist Bescheid“, heißt es bei der CSU.
-Noch nicht bezahlte Beiträge sind also noch zu leisten. Ist Rechtsmittel gegen einen Bescheid aus der Zeit vor 1. Januar 2018 eingelegt, so wird über diesen nach altem Recht geurteilt.
-Bescheide, die nach dem 1. Januar 2018 ergingen, werden aufgehoben, bereits bezahlte Beiträge zurückerstattet. Allerdings müssen die Gemeinden dies erst ab 1. Mai 2019 tun.
CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer sprach bei der Vorstellung der Gesetzesinitiative gestern von einer „gerechten Lösung“. Die Beiträge seien „als ungerecht empfunden“ worden, daran komme man nicht vorbei. Er warnte jedoch: Eine Lösung, die jeden zufrieden stelle, werde es nie geben. Der neue Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU), der in seiner Zeit als CSU-Innenpolitiker die Lösung maßgeblich mit erarbeitet hatte, wies auf die Bedeutung der Strabs-Abschaffung hin. Immerhin werde jetzt ein System abgeschafft, das es seit 1974 gegeben habe. Noch offen ist es, wie Herrmann sagte, wie die Kommunen künftig für die nun fehlenden Einnahmen entschädigt werden. Er beziffert das auf jährlich 65 Millionen Euro. Dies werde bei den Verhandlungen zum Finanzausgleich geregelt. Der Städtetag hat bereits eine „sichere Finanzierung“ angemahnt. Wahrscheinlich ist, dass künftig zunächst nur diejenigen Kommunen Geld für die Sanierung ihrer Ortsstraßen vom Freistaat erhalten, die früher eine Straßenausbaubeitrags-Satzung hatten. Das waren in Bayern 72,6 Prozent der Kommunen. München zum Beispiel hatte keine Satzung und werde „in einer Übergangszeit“ (Herrmann) wohl auch kein Staatsgeld bekommen.
Die Freien Wähler kommen jetzt in Argumentationsnot. Sie hatten mit viel Aufwand das Strabs-Volksbegehren vorangetrieben und den Rekord von 190 000 Unterschriften gesammelt. „Aus unserer Sicht hat sich das erledigt“, sagte nun Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Nein, sagte indes FW-Chef Hubert Aiwanger. Das Volksbegehren solle „mindestens so lange“ weiterlaufen, bis das Gesetz beschlossen ist. Aiwanger forderte gestern erneut, dass die Rückerstattung für Bescheide bis zum 1. Januar 2014 erfolgt. Die CSU, aber auch die Grünen, nennen das „populistisch“. Es komme doch auch keiner auf die Idee, sagte Florian Herrmann, bei der Forderung nach Abschaffung des Soli zu fordern, dass bezahlte Solidarbeiträge ab 1990 wieder erstattet werden müssten.