EVANGELISCHE SYNODE

Debatte um Segnung homosexueller Paare

von Redaktion

Eine Arbeitsgruppe innerhalb der bayerischen evangelischen Landeskirche hat in den vergangenen Monaten über mögliche Segnungen von homosexuellen Paaren beraten. Herausgekommen ist ein Abschlussbericht, der nun der Landessynode bei ihrer Frühjahrstagung in Schwabach (ab Sonntag bis 19. April) zum Beschluss vorliegt. Konkret schlägt die Arbeitsgruppe vor, dass Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare künftig möglich sein sollen. Gezwungen werden dürfe aber kein Pfarrer, erläutert der Leiter der Arbeitsgruppe, Oberkirchenrat Michael Martin.

-Kann die Landeskirche nicht einfach den Schritt gehen wie die Bundesregierung im vergangenen Jahr und die Ehe zwischen Homosexuellen der zwischen Heterosexuellen gleichstellen?

Eine völlige Gleichstellung von homosexuellen Paaren in Bezug auf eine Segenshandlung ist nicht beabsichtigt. Es soll weiterhin einen terminologischen Unterschied geben: „Trauung“ von heterosexuellen Paaren; „Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung“, wenn ein Partner oder eine Partnerin kein Christ ist, und „Segnung“ von homosexuellen Paaren. Auch dadurch wird dem Gewissensschutz einzelner Pfarrer und Pfarrerinnen Rechnung getragen. Die rechtliche Gleichstellung, die der Staat garantiert, ist dadurch nicht tangiert.

-Inwieweit spielt die im vergangenen Jahr eingeführte „Ehe für alle“ überhaupt eine Rolle bei der landeskirchlichen Debatte?

Sie spielt für die aktuelle Diskussion in unserer Kirche keine Rolle. Die Ehe und der rechtliche Schutz, der damit zusammenhängt, ist Sache der staatlichen Ordnung. Der Landeskirchenrat und der Landessynodalausschuss wollten bereits lange vor der Entscheidung der Bundesregierung die „Fürther Erklärung“ von 1993 fortschreiben und haben dazu eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die theologischen Fragen in Bezug auf gleichgeschlechtliche Segnungen diskutieren sollte.

-Zu welchem Ergebnis ist die Gruppe gekommen?

Sie hat gemeinsame Positionen formuliert. Dabei spielte die „Fürther Erklärung“ von 1993 eine wichtige Rolle, in der Grundpositionen zum Umgang mit Homosexuellen formuliert wurden bis hin zur Erklärung, dass die Kirche mit deren Ausgrenzung schuldig geworden ist. Gleichzeitig wurde damals aber auch betont, dass öffentliche Segenshandlungen für homosexuelle Paare nicht möglich sind. Die Arbeitsgruppe schlägt nun auf der Basis, dass es unterschiedliche Interpretationen der einschlägigen biblischen Aussagen gibt, vor, diese nicht zum Anlass für Spaltungen zu machen, weil sie das Verständnis des Evangeliums nicht berühren. In der Kirche müssen wir mit Unterschieden leben – auch mit unterschiedlichen Deutungen biblischer Texte –, ohne uns gegenseitig die Gemeinschaft in der einen Kirche aufzukündigen. Entscheidend für die Einheit der Kirche ist allein das Evangelium, also die Rechtfertigung des Sünders um Christi willen durch den Glauben.

-Wo sind die Grenzen einer kirchlichen Segnung für homosexuelle Paare, wo gibt es Spielräume?

Grenzen bestehen dort, wo eine Deutung der Abschnitte aus dem Römerbrief und dem Heiligkeitsgesetz zur einzig möglichen erklärt wird. Es gibt in unserer Kirche verschiedene Verständnisse dieser Texte, die auch durch noch so tiefgreifende hermeneutische Überlegungen nicht ausgeräumt werden können. Die Arbeitsgruppe schlägt deshalb einen wechselseitigen Gewissensschutz für Pfarrer und Pfarrerinnen vor: Jede Pfarrerin und jeder Pfarrer soll nach seinem Gewissen entscheiden, ob er oder sie eine Segnung von Gleichgeschlechtlichen ablehnt oder dieser zustimmt. Dekane und Dekaninnen sind dabei Pfarrer ihrer Gemeinde und können nicht über die Gewissensentscheidung der anderen Pfarrer und Pfarrerinnen ihres Dekanatsbezirks entscheiden.

-Was ist Ihre Meinung zum Umgang mit gleichgeschlechtlichen Paaren, die gesegnet werden wollen?

Ich bin der Meinung, dass wir mit den Vorschlägen der Arbeitsgruppe zum Frieden in unserer Kirche beitragen können und es möglich ist, trotz unterschiedlicher Positionen die Einheit der Kirche nicht aufs Spiel zu setzen. Maximalforderungen, die es von beiden Seiten gibt, sind diesem Anliegen gerade nicht dienlich. Ich persönlich kann mir vorstellen, einem gleichgeschlechtlichen Paar für seinen gemeinsamen Lebensweg den Segen Gottes in einem Gottesdienst zuzusprechen. Gleichzeitig akzeptiere ich aber auch die Entscheidung jedes Pfarrers und jeder Pfarrerin, die diese gottesdienstliche Handlung ablehnen.

Interview: Christiane Ried (epd)

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