Psychiatrie: Experten fürchten ein „Angst-Gesetz“

von Redaktion

München – Entstigmatisierung psychisch Kranker: Das hatte sich die bayerische Staatsregierung eigentlich auf die Fahne geschrieben. Doch stattdessen erntet sie für ihren Entwurf eines neuen Unterbringungsgesetzes für psychisch kranke Menschen jede Menge Kritik. Der Grund: Die Novelle mit dem etwas sperrigen Namen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (kurz PsychKHG) sieht vor, sensible Patientendaten fünf Jahre lang abzuspeichern – jederzeit abrufbar für Polizisten und Behörden. Patienten würden damit unter Generalverdacht gestellt werden, monieren Opposition, Verbände und mehrere Fachleute. Gefahrenabwehr statt Hilfe und Heilung stünden bei dem Gesetz im Vordergrund, sagt etwa der Paritätische Wohlfahrtsverband Bayern. Online läuft eine Petition, die binnen weniger Tage schon 35 000 Unterstützer fand. Auch bundesweit erntet der Entwurf beißende Kritik: „Depressive in Bayern laufen Gefahr, in eine Gefährderdatei aufgenommen zu werden“, twitterte die FDP-Generalsekretärin Nicola Beer empört.

Das kleine Wörtchen Hilfe komme bei dem Gesetzentwurf zu kurz, findet auch der Präsident des Bayerischen Bezirkstags, Josef Mederer (CSU). Als Träger psychiatrischer Versorgungskliniken sind Bezirke von der Novelle besonders betroffen. Neben der Unterbringungsdatei ist Mederers größter Kritikpunkt an dem Entwurf: Dass Selbstbestimmtheit nicht explizit als Einschränkung für Zwangseinweisungen per Gerichtsbeschluss erwähnt ist. Für eine sogenannte öffentlich-rechtliche Unterbringung soll der Gesetzentwurf Rechtssicherheit liefern. Mit der Novelle könnten psychisch Kranke aber unter Umständen leichter gegen ihren Willen eingewiesen werden. „Das ist die große Gefahr, die wir sehen.“

Man sei auf einem guten Weg gewesen, merkt Mederer an. Besonders die geplante Schaffung flächendeckender Krisendienste gehe in die richtige Richtung. Doch das Thema Sicherheit sei zu sehr in den Mittelpunkt gerückt. Dazu gehöre auch eine mögliche Überwachung der Kommunikation der Zwangseingewiesenen in den Kliniken, die an den Strafregelvollzug angelehnt sei. Der Großteil psychisch kranker Menschen sei aber keine Gefahr, sondern brauche Hilfe. „Psychisch Kranke mit Gefahrenpotenzial sind die Ausnahme“, so Mederer. Der Entwurf pauschalisiere an dieser Stelle. Demnach sei prinzipiell jeder, der zwangseingewiesen werde, in den Augen des Staates ein potenzieller Gefährder. Rund zehn Prozent der Psychiatrie-Patienten in Bayern seien ohne eigenen Willen in stationärer Behandlung. Das seien etwa auch Menschen mit Depressionen oder einer akuten Psychose, die in einer Krisensituation stecken und zu ihrem eigenen Schutz oder zum Schutz anderer in professionelle Behandlung gebracht werden mussten. Nicht selten sind es die Angehörigen, die vor Gericht eine Unterbringung anstreben – und damit künftig auch eine polizeiliche Erfassung bewirken. Dann würde – so ist sich Mederer sicher – aus dem eigentlichen Hilfe-Gesetz ein Angst-Gesetz werden. Mederer fordert etwa den Zugriff auf die Unterbringungsdatei auf maximal sechs Monate zu beschränken. Das Sozialministerium habe sich schon kompromissbereit gezeigt – so wie das Gesundheitsministerium. „Vor diesem Gesetz muss niemand Angst haben“, hieß es vom Sozialministerium, das sich gezwungen sah, einen Faktencheck zu dem Entwurf herauszubringen. Doch für Innen- und Justizministerium stehe „die Sicherheitslage im Vordergrund“, sagt Mederer.

Kommende Woche sollen Fachleute bei einer Anhörung im Landtag über den Gesetzesentwurf diskutieren. Dann wird sich zeigen, wie kompromissbereit die CSU-Regierung ist.  mm/lby

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