Ministerrat ändert entwurf

Regierung entschärft Psychiatriegesetz

von Redaktion

von Josef Ametsbichler und carsten Hoefer

München – Markus Söder ist ein Meister der Gleichzeitigkeit. Jedenfalls dann, wenn es darum geht, Tatsachen zu schaffen, die andere gerade fordern – so nimmt man einer Initiative den Wind aus den Segeln. Den umstrittenen Skiliftbau am Riedberger Horn hat der CSU-Ministerpräsident per kurzfristig anberaumter Pressekonferenz abgeräumt, während gleichzeitig Umweltverbände eine lang geplante Klage gegen das Projekt vorstellen wollten. Der Schwung aus der Sache war raus.

Gestern war wieder so ein Tag: Psychiatrie-Experten machten sich gerade auf, im Landtag Kritik am von der Staatsregierung geplanten Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz zu üben. Söder kam ihnen mit einer Blitzüberarbeitung des Gesetzesentwurfs im Ministerrat zuvor, den er fast zeitgleich mit der Expertenanhörung des Landtags in der Staatskanzlei vorstellte.

So macht man einen Rückzieher und erntet dafür Lob statt Tadel. Zustimmung gab es unter Fachleuten, Opposition und Patienten vor allem für die Abkehr von einer Zentraldatei für in der Psychiatrie untergebrachte Patienten, wie sie zunächst geplant war. Eine solche Datei werde es nicht geben, versprach Söder. „Wir haben eine deutliche Verbesserung erzielt“, quittierte er die Entscheidung. Ziel des Neuentwurfs sei es, Hilfe für psychisch Kranke und die Sicherheit der Allgemeinheit „in die richtige Balance“ zu bringen.

Patientendaten jahrelang zu speichern und unter Umständen der Polizei zur Verfügung zu stellen, das hatte für die Kritiker des Entwurfs nichts mit Balance zu tun. Sie bemängelten, dass dies Betroffene davon abhalten könnte, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. „Wir wollen das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient bewahren“, erklärte Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) in der Folge die Streichung der Unterbringungsdatei.

Auch bei der Sprache des Gesetzesentwurfs habe man nachgebessert, um den Belangen psychisch Kranker besser Rechnung zu tragen, fuhr Schreyer fort. So seien Querverweise auf den Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter entfernt worden.

„Der Druck von Opposition und Öffentlichkeit wirkt, die Staatsregierung bewegt sich“, sagte die SPD-Gesundheitsexpertin Kathrin Sonnenholzner. „Die CSU-Regierung ist gezwungen worden, ihren stigmatisierenden Gesetzesentwurf abzuändern“, erklärte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze. Auch die Freien Wähler reagierten erfreut und erklärten sich zum „Taktgeber der Gesundheitspolitik“.

Gegen das PsychKHG waren neben der Opposition vor allem Verbände und Betroffene öffentlich Sturm gelaufen. Auch CSU-Politiker kritisierten, der Entwurf helfe psychisch Kranken nicht, sondern fördere die Angst der Betroffenen und stemple sie ab zu potenziellen Straftätern. In dem ursprünglichen Entwurf seien schwere Geschütze zur Gefahrenabwehr aufgefahren worden, sagte Davor Stubican vom Paritätischen Wohlfahrtsverband vor dem Landtag. Es sollte aber nicht zwischen Hilfe und Gefahrenabwehr unterschieden werden, denn: „Hilfe ist Gefahrenabwehr.“

Diakonie-Pressesprecher Daniel Wagner mahnte, nun gelte es, auf die Details im Gesetz zu achten. Psychisch Kranke dürften nicht in der freien Wohlfahrtspflege untergebracht werden, nur Kliniken seien dafür geeignet.  mit epd

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