Urteil im Glühwein-Streit
Gericht entscheidet: Getränk mit Ettal im Namen nicht zulässig
München – Der „Original Ettaler Kloster Glühwein“ aus Schwaben darf diesen Namen vorerst nicht mehr tragen. Dies hat das Landgericht München I gestern entschieden. Die Etikettierung wecke eine falsche Vorstellung von der Herkunft der Produkte und bedeute damit eine Irreführung der Verbraucher, entsc