Dietramszell – Schläuche hängen aus seinem Bauch, das Gesicht ist ganz blass. Das Foto von Constantin S. tut schon beim Hinsehen weh: Damals, als der Bub erst zwei Jahre alt war, lag er auf der Intensivstation – denn ein Arzt hatte eine schwere Infektion nicht rechtzeitig erkannt. Per Not-Operation wurde Constantin gerettet, aber gravierende Schäden blieben – seither ist der Bub behindert. Heute ist er 16 Jahre alt, kann kaum hören und ist verhaltensauffällig. Ein bitteres Schicksal, gegen das seine Eltern seit vielen Jahren kämpfen.
Von der Allianz, wo der Arzt versichert war, fordern sie Schmerzensgeld: insgesamt zwei Millionen Euro. Doch seit 14 Jahren wurde nicht gezahlt. „Obwohl der Ärztefehler eindeutig belegt ist. Wir finden das einfach unfair“, sagt Mutter Cornelia S. aus Dietramszell (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen). „Wir haben mittlerweile drei Immobilien verloren. Dieser Streit raubt uns die Kräfte, aber wir geben nicht auf.“ Das Problem: Der damals behandelnde Arzt behauptet, der Fall sei nicht zu verhindern gewesen. Verschiedene Gutachten wurden in Auftrag gegeben. Seit Jahren schwelt der Streit um das Schmerzensgeld – auch vor Gericht. Eine Zahlung erhielt die Familie bisher nicht. Sie kämpft weiter. Ihre Sorge: „Es werden ständig neue Untersuchungen gefordert, die für Constantin belastend sind.“
Wie sieht die Versicherung den Fall – Nachfrage bei der Allianz: „Das Landgericht Nürnberg hat festgestellt, dass bei der Behandlung von Constantin ein Behandlungsfehler vorlag. Die Haftung ist daher unstrittig“, sagt Sprecherin Sabine Schaffrath. „Aktuell ist noch zu klären, welche Folgen die Versäumnisse des Arztes für Constantin hatten.“
Deshalb hatte das Gericht bereits im Jahr 2014 verfügt, dass ein kinderkardiologisches Gutachten erstellt werden muss – was die Eltern abgelehnt hätten. „Eine Feststellung, welche Folgen Constantin durch den Behandlungsfehler erlitten hat, ist somit nicht möglich“, sagt Schaffrath. Eine verzwickte Situation. Auch die Allianz sei „weiterhin an einer einvernehmlichen Regelung interessiert. Um einen Vergleichsvorschlag unterbreiten zu können, benötigen wir – wie auch das Landgericht Nürnberg – Informationen zum Gesundheitszustand von Constantin“, sagt Schaffrath. Möglich sei auch, dass ein gemeinsamer Gutachter ausgewählt werde. Aber: „Die Eltern von Constantin verweigern jegliche Untersuchungen ihres Sohnes.“
Seine Mutter bestreitet das: „Das sind doch nur Ablenkungsmanöver. Mein Sohn wird als Beweismittel missbraucht. Wir haben die Fragen des Gerichts durch andere Gutachten beantwortet.“ Sie wäre bereit, weitere Untersuchungen machen zu lassen, allerdings nur bei den Ärzten, bei denen Constantin aktuell in Behandlung ist. Demnächst wird es wohl zum Gerichtsprozess kommen. „Wir geben die Hoffnung nicht auf“, sagt Cornelia S. Ihr Anwalt Andreas von Kürten aus Krailling hat mittlerweile eine Beschwerde an die Staatsanwaltschaft geschickt: Dort sollen die Ermittlungen gegen den Arzt wieder aufgenommen werden: Seine „schweren Verfehlungen“ hätten „lebensgefährliche Folgen haben können“.