Bienenkiller bleibt verboten

von Redaktion

Chemiekonzerne scheitern mit Klage

Luxemburg/München – Die Chemiekonzerne Bayer und Syngenta sind mit ihren Klagen gegen EU-Verbote einiger bienenschädlicher Insektengifte vor dem EU-Gericht gescheitert. Die von der EU-Kommission im Jahr 2013 verhängten Einschränkungen bei der Verwendung von drei sogenannten Neonikotinoiden seien rechtens, befanden die Luxemburger Richter am Donnerstag. Dabei geht es um Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam.

Bayer und Syngenta hatten gegen Restriktionen beim Einsatz der drei Mittel geklagt. 2013 hatte die EU-Kommission ihre Verwendung etwa bei bestimmten Getreidearten oder zur Saatgutbehandlung verboten.

Die Richter befanden nun, dass das Verbot angemessen sei. Mit Blick auf die schädlichen Folgen für Bienen habe nur das Verbot eine Beschränkung von Saatgut auf EU-Ebene regeln können. Bereits gekaufte Saatgutvorräte in EU-Mitgliedsstaaten hätten sonst weiter verwendet werden können. Ferner hieß es, inzwischen werde ausdrücklich verlangt, dass Wirkstoffe „keine unannehmbaren akuten oder chronischen Auswirkungen auf das Überleben und die Entwicklung der Bienenvölker“ haben dürfen.

Auch eine Klage des BASF-Konzerns gegen das seit März 2014 geltende Verbot für mit dem Pestizid Fipronil behandeltes Saatgut wies das EU-Gericht ab: BASF vertreibe solches Saatgut selbst nicht, sodass das Verbot den Konzern nicht direkt betreffe.

In der Politik stieß das Urteil auf positive Resonanz: „Die richtige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs demonstriert, dass Gesundheit und Umweltschutz schwerer wiegen als Konzerninteressen“, sagte SPD-Agrarsprecherin Maria Noichl. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Harald Ebner ermahnte die Unternehmen: „Das Urteil sollte auch für Bayer und Syngenta ein Weckruf sein, künftig an nachhaltigen Lösungen für die Landwirtschaft zu arbeiten, statt für den weiteren Einsatz ihrer Gifte zu prozessieren.“ lby

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