Urteil vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof
Gebühr für Asylunterkünfte ungültig
München – Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die hohen Unterkunftsgebühren in Flüchtlingsunterkünften gekippt: Er erklärte gestern die Gebührensatzregelung „mangels vorheriger Gebührenkalkulation“ für ungültig. Für die Flüchtlinge und die Flüchtlingshelfer ist dieses Urteil ein Riesenerfolg.