Bahn: Entschädigung – nicht für jeden
Bitte kein Spaßbad-Ticket
Bei den Fahrgastrechten im Fernverkehr ist die Bahn löblicher Vorreiter (auch im Vergleich zu Fernbus und Flugzeug). Sogar bei Störfällen infolge „höherer Gewalt“ (etwa Stürme oder Hochwasser), für die die Bahn nun wirklich nichts kann, bekommt der Kunde Geld zurück. Im Nahverkehr freilich gibt es n