Mord nicht nachweisbar: Nur sechs Jahre Haft

von Redaktion

Kreuth – Freispruch im Fall Betty: Das Landgericht München II hat gestern die ehemalige Gesellschafterin der Millionärin Barbara B. (95) aus Kreuth (Kreis Miesbach), genannt Betty, vom Vorwurf des Mordes entlastet. Es verurteilte die 53-jährige Renate W. nur wegen Diebstahls zu sechs Jahren Freiheitsstrafe.

Gegen ihren Mann Ulrich (57) wurde wegen Begünstigung eine einjährige Bewährungsstrafe verhängt. Der mitangeklagte Kunsthändler (68) wurde zu drei Jahren, der Hausmeister (58), der maßgeblich die Antiquitäten abtransportiert hatte, zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt.

Bei der Urteilsverkündung war alles anders als sonst. Vorsitzender Richter Thomas Bott führte zunächst einmal die Taten der mitangeklagten Männer auf, dann kam er zur Hauptangeklagten. Und schließlich zu dem so wichtigen Satz: „Vom Vorwurf des Mordes wird die Angeklagte freigesprochen.“

Genau vor einem Monat hatte Staatsanwältin Cathrin Rüling auf lebenslang plädiert und angeordnet, das Gericht möge die besondere Schwere der Schuld feststellen. Nichts davon blieb gestern übrig – und zwar aus dem einfachen Grund: „Den rechtsmedizinisch gesicherten Nachweis gibt es nicht“, sagte der Richter. Damit hätte ein Schuldspruch wegen Mordes vor dem Bundesgerichtshof (BGH) keinen Bestand.

Die Angeklagte Renate W. verkroch sich in ihrer Bank. Keine Regung war bei der Urteilsbegründung von der sonst so quirlig auftretenden Frau zu vernehmen. Zum Mordvorwurf hatte sie vehement geschwiegen. Ihr Verteidiger Stefan Tschaidse plädierte auf dreieinhalb Jahre Haft wegen Diebstahls.

Die Anklage war stets von Ersticken durch einen weichen Gegenstand wie ein Kissen ausgegangen. Barbara B. war allerdings zum Todeszeitpunkt schon schwer krank gewesen. „Aus Tätersicht“, referierte der Richter, „gab es also keinen Grund, das Ableben zu beschleunigen. Man konnte den Tod auch abwarten.“

Natürlich gab es zwei Befunde, die in der Regel auch auf einen Erstickungstod hinweisen. Nach medizinischer Konstellation sei aber auch ein natürlicher Tod möglich gewesen, erklärte der Richter. Man habe also eine beweistechnische Pattsituation. Eindeutige Belege für Täterwissen gebe es nicht und mit dem Tatmotiv, die Millionärin zu töten, um Vermögensdelikte zu vertuschen, könne man nicht mehr operieren.

Für die Zuhörer im Sitzungssaal blieb angesichts des juristisch exakten Urteils ein fader Beigeschmack, hatte doch die Hauptangeklagte mit ihren Komplizen die Villa vor und nach dem Tod der Millionärin ausgeräumt, um zu verhindern, dass die Antiquitäten der alten Dame einer Stiftung zugutekamen und sie leer ausgehen würde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. angela Walser

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