Kirchheim – In diesem Prozess fliegen die Lefzen: Die Mitglieder des Dobermann-Vereins tragen einen verbissenen Streit am Münchner Landgericht aus. Im Visier steht Vereins-Präsident Hans Wiblishauser (81) aus Kirchheim (Kreis München). Er soll verantwortlich sein für diverse Ungereimtheiten bei der Jahresmitglieder-Versammlung im Juli 2017. Gegen diese wehren sich die Mitglieder nun im Rahmen einer Feststellungsklage. Bis zu 500 Kilometer weit waren sie gestern aus weiten Teilen Deutschlands angereist. Aus gutem Grund: Denn der Verein bestimmt weltweit über Zucht- und Rasse-Bedingungen für Dobermänner. Sein Einfluss ist groß. Ebenso groß sind nun aber die internen Differenzen. „Wir fechten die Beschlüsse des Vorstandes an“, sagt Anwalt Manfred Hylla, der den Verein vertritt. Der Hintergrund: Angeblich soll es zu Wahl-Manipulationen gekommen sein. „Dies geschah nachträglich und ganz gezielt“, behaupten die Mitglieder, die den Vorstand für 2017 nicht entlasten wollen. Im Gegenteil: Ihre Vorwürfe häufen sich.
Angeblich seien Leerstimmen bei der Wahl gezählt worden, auch die Anzahl der Delegiertenstimmen haben angeblich nicht gestimmt. Am Ende wurde Hans Wiblishauser zum Präsidenten gewählt. Interessant ist das auch, weil zuvor im April 2017 der Landesverband Bayern überraschend aufgelöst wurde. Offiziell lautete die Begründung, dass die Kasse dort nicht gestimmt habe. „Es fehlten nur Cent-Beträge“, sagen die Mitglieder. Und auch die Umstände hierfür seien mehr als dubios gewesen. Bundesweit ist der bayerische Landesverband immerhin der größte. Und hat auch die meisten Delegierten, die bei der Bundeswahl abstimmen dürfen: sieben an der Zahl. Nach der Auflösung des Landesverbandes waren sie aber nicht mehr stimmberechtigt. Dadurch soll der Wahlsieg Wiblishausers erst möglich gewesen sein. „Wir fordern deshalb Neuwahlen“, sagen die Mitglieder. Ob das möglich ist, entscheidet das Landgericht noch in einem separaten Prozess. Wiblishauser selbst bestreitet die Vorwürfe. „Sie sind unbegründet. Da ärgern sich nur einige über den Ausgang der Wahl“, sagt er. Eine gütliche Einigung schloss er gestern aus. Am 26. Juli verhandelt das Landgericht nun weiter. Andreas Thieme