München – Lange wäre es so nicht mehr weitergegangen, sagt Wilhelm Lang. Er ist Direktor des Bayerischen Volkshochschulverbands. Seit über einem Jahr verfolgt er die Debatte über ein neues Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung. Eine Debatte, die überfällig war, findet er.
Denn das alte Gesetz stammt aus dem Jahr 1974. „Es wird den heutigen Anforderungen schon lange nicht mehr gerecht“, betont Lang. Die Globalisierung und die Digitalisierung stellen die Volkshochschulen seit vielen Jahren vor große Herausforderungen. 2015 kam eine fast noch größere Aufgabe dazu: die Integrations-, Deutsch- und Alphabetisierungskurse für die Flüchtlinge. Zwar haben die Volkshochschulen dafür eine Sonderförderung bekommen. Außerdem finanziert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Integrations- und Erstorientierungskurse. „Aber nur zu etwa 90 Prozent“, erklärt Lang. „Einen Teil müssen die Verbände, die die Kurse anbieten, selbst tragen – und dieser Anteil zehrt uns aus.“ Dazu kommt noch ein anderes Problem: Die Kurse werden zwar großteils finanziert. Aber es gibt nicht genug Personal für die aufwendige Organisation und Planung.
Seit Langem sind die Volkshochschulen mit Abgeordneten aller vier Fraktionen in Kontakt. „Sie haben Pionierleistungen vollbracht“, sagt Lang zufrieden. Während es auf Bundesebene beim Thema Integration ständig Zoff gebe, hätten die bayerischen Politiker parteiübergreifend an dem neuen Gesetz gearbeitet. Und mit dem Ergebnis ist Lang hochzufrieden. In den kommenden beiden Doppelhaushalten sollen die Mittel für die Erwachsenenbildung um jährlich 20 Millionen aufgestockt werden – auf 44 Millionen Euro.
Mit dem Geld unterstützt der Freistaat alle Bildungsangebote. Etwa 70 Prozent der Mittel gehen an die Volkshochschulen. „Durch die Aufstockung können wir langfristig einiges erreichen“, kündigt Lang an. Er will nicht nur das Personal aufstocken, sondern auch die Qualität des Kursangebots verbessern, die Teilnehmer-Gebühren etwas senken und die Bezahlung der Kursleiter erhöhen. Wichtig ist es ihm aber auch, wieder mehr Ressourcen in das Kursangebot für Nicht-Flüchtlinge stecken zu können. „Seit 2015 haben sich die bayerischen Volkshochschulen verstärkt um Asylbewerber gekümmert“, sagt er. „Für eine gewisse Zeit ist dieses Engagement aus moralischer und wirtschaftlicher Sicht vertretbar. Aber es ist wichtig, dass wir unser Angebot für den Rest der Bevölkerung auch ausbauen können.“ Gerade was das Thema Digitalisierung angehe, gebe es viel zu tun.
Klaus Meisel, der Vorsitzende des Bayerischen Volkshochschulverbands, sieht die Entscheidung des Landtags als wichtiges Signal. „Denn mit Blick auf die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft bekommt die Erwachsenenbildung eine immer größere Bedeutung“, sagt er. Auch Landtagspräsidentin Barbara Stamm, die auch Präsidentin des Volkshochschulverbands ist, spricht von einer wichtigen Weichenstellung. Das neue Gesetz sei mit gutem Geist gemeinschaftlich vorangebracht worden. Alle Träger der Erwachsenenbildungs-Angebote seien einbezogen worden. „Besser können Gesetze nicht vorbereitet werden.“
Großes Lob für die interfraktionelle Zusammenarbeit kommt auch von der katholischen Erwachsenenbildung. Der Vorsitzende Florian Schuller betonte, dass die katholischen Einrichtungen so die Weiterbildung ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer aufrechterhalten könnten.
Es wird noch bis 2019 dauern, bis die versprochenen Mittel bei der vhs ankommen. Wilhelm Lang sieht das gelassen. Zu wissen, dass es nun mehr Unterstützung gebe, sei eine große Hilfe, sagt er. „Nun können wir vernünftig planen.“