München – Ein Ehepaar aus Krailling (Landkreis Starnberg) ist gestern gegen die Stadt vor das Verwaltungsgericht gezogen. Grund für den Rechtsstreit ist, dass die Eigentümer eines Wohn- und Geschäftsgebäudes im Tal ihr historisches Eckhaus aufstocken lassen wollen. Das ist laut Stadt aus Denkmalschutzgründen aber nicht zulässig. Auch eine veränderte Brandschutzmauer, die an das Nachbargebäude grenzt, spielt bei diesem Streit eine Rolle.
Laut den Eigentümern des über 100 Jahre alten direkt neben dem Bier- und Oktoberfestmuseum gelegenen Hauses muss das Dach aufwendig saniert werden. „Es regnet zwar noch nicht rein“, sagt die Kraillingerin. „Aber ich will ja auch nicht warten, bis es zu spät ist. Das Blechdach rostet bereits sehr stark.“ Das Problem seien die enormen Kosten. Diese belaufen sich der Eigentümerin zufolge auf knapp eine Viertelmillion Euro. Zu viel für das Ehepaar, das laut eigener Aussage die Kosten nicht an ihre Mieter weitergibt, sondern entgegen der allgemeinen Entwicklung bezahlbaren Wohnraum anbieten möchte.
Die Idee: Mit der Aufstockung will man zusätzliche Räume und Mieteinnahmen für eine ordentliche Finanzierung schaffen. Überall würden immer mehr Flächen versiegelt, sagt das Ehepaar. Doch hier gehe es lediglich um eine zusätzliche Etage. Eine Luxussanierung komme ebenfalls nicht infrage. Doch weil der Eigentümer des Nachbarhauses vor Jahren in die Brandschutzmauer Fenster einsetzen ließ – laut Ehepaar ohne Genehmigung –, könnte das Vorhaben scheitern. Denn das Fenster kann man nun nicht ohne Weiteres im Rahmen der Aufstockung zumauern. Das Ehepaar erklärte, sollte es am Ende ohne zusätzliche Mieteinnahmen für die Sanierung aufkommen müssen, drohe der Verkauf. „Das wäre sehr schade. Das Haus ist bereits in dritter Generation im Familienbesitz. Aber solche Summen können wir nicht mehr aufbringen.“ Das Haus war vor einigen Jahren bereits in den Medien, weil die Musikalienhandlung Rauscher nach 115 Jahren hier ausziehen musste – die Eigentümer hatten die Miete erhöht.
Das Gericht ist noch nicht zu einer Entscheidung gekommen. Es machte aber deutlich, dass eine teilweise Aufstockung am hinteren Teil des Hauses möglich sei. Weil es aber Teil eines Ensembles ist, dürfe es die Firsthöhen der Nachbargebäude nicht übersteigen. johannes heininger