Tauziehen um Filetgrundstück am Starnberger See

von Redaktion

München/Berg – Beim Tauziehen um ein traumhaftes Grundstück am Ostufer des Starnberger Sees hat der Freistaat schlechte Karten – und das, obwohl ihm nominell der Kauf möglich wäre. Doch der Preis könnte in schwindelerregende Höhen steigen. Es ist gut möglich, dass der Landtag am Ende dankend verzichtet.

Dabei sieht das Bayerische Naturschutzgesetz ein Vorkaufsrecht des Staates bei Seegrundstücken ausdrücklich vor. Das Recht der Allgemeinheit auf Zugang zu Seen ist sogar in der Bayerischen Verfassung verbrieft (Artikel 141). Es ist in der Praxis jedoch schwer umzusetzen, wie sich gestern vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München zeigte. Dort führt eine Erbengemeinschaft einen Prozess gegen den Staat, weil er das Vorkaufsrecht für das rund 1400 Quadratmeter große Seegrundstück in Berg, Ortsteil Leoni, tatsächlich gezogen hat.

Der Streit begann, als die Erbengemeinschaft das Grundstück mit 35 Meter Uferlinie und kleinem Wochenendhäuschen an eine Privatperson für zwölf Millionen Euro verkaufte. Das rief die für die Seen zuständige Staatliche Schlösserverwaltung auf den Plan, die nach Rückversicherung beim damaligen Finanzminister Markus Söder (CSU) ein eigenes Verkehrswert-Gutachten in Auftrag gab und den Grund dann für nur 5,3 Millionen Euro kaufen wollte. Der Kauf wurde auch vom Haushaltsausschuss des Landtags in nicht-öffentlicher Sitzung abgesegnet (wir berichteten).

Die Kaufabsicht wurde kurz vor Ablauf der Frist am 21. Dezember 2017 angemeldet. Dagegen wehrt sich aber die Erbengemeinschaft, mehrere Geschwister, die den Verlust von über sechs Millionen Euro fürchtet.

Der Gerichtsstreit hat gleich mehrere juristische Ebenen. Zum einen enthält die Mitteilung der Schlösserverwaltung über den beabsichtigten Kauf wohl Formfehler, zum zweiten streiten die Parteien über den Begriff „freie Natur“. Nur wenn diese gewährleistet ist, ist das Vorkaufsrecht tatsächlich möglich. Da es nördlich und südlich des Grundstücks Häuser gibt, zog der Anwalt der Erbengemeinschaft in Zweifel, dass auf dem Filetgrundstück tatsächlich „das Gefühl von freier Natur“ möglich ist. Das bejahte die Richterin allerdings nach Prüfung von Fotos und Lageplänen. Dafür hakte sie an einem anderen Punkt kritisch nach: dem Preis, den der Freistaat zahlen würde. Dass das Grundstück nur 5,3 Millionen Euro wert sein soll, hielt sie zumindest für fragwürdig. Angesichts derartig auseinandergehender Schätzungen will das Gericht ein drittes Wertgutachten erstellen lassen.

Nun sitzt der Freistaat in der Klemme: Fällt das Gutachten nicht zur Zufriedenheit der Erbengemeinschaft aus, könnte diese ihre Verkaufsabsicht zurückziehen. Dann wäre auch das Vorkaufsrecht hinfällig. Wird das Grundstück jedoch auf einen zweistelligen Millionenbetrag geschätzt, ist es dem Staat wohl zu teuer. „Das muss ich mich erst mal beim Finanzministerium rückversichern“, sagte ein Beamter, der die Regierung von Oberbayern vertrat. Vermutlich müsste auch der Landtag erneut zustimmen. Platzt jeglicher Verkauf, hat die Erbengemeinschaft noch eine andere Option: Sie kann das Grundstück wie einst geplant bebauen. Baurecht besteht, sogar ein Bauantrag ist schon genehmigt. Und dann wäre an diesem Flecken Seeufer wohl wirklich ein „Gefühl von freier Natur“ nicht mehr denkbar. dirk Walter

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