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von Redaktion

Schärfere Regeln für das Kirchenasyl

Für das Kirchenasyl gelten von August an strengere Regeln. Wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Dienstag auf Anfrage in Berlin mitteilte, soll die für Betroffene oftmals maßgebliche Frist in sogenannten Dublin-Fällen von sechs auf 18 Monate erhöht werden, wenn Kirchengemeinden Verfahrensabsprachen nicht einhalten. Ein entsprechender Erlass ist vom Ministerium an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg ergangen.Zur Begründung hieß es, es sei „nicht akzeptabel“, wenn das Kirchenasyl „exzessiv“ zur „Verhinderung von Rücküberstellungen“ genutzt werde.  epd

Das bayerische Justizministerium will die Nachwirkungen des NS-Regimes in der Landesjustiz aufarbeiten. Minister Winfried Bausback (CSU) und der stellvertretende Direktor des Instituts für Zeitgeschichte, Magnus Brechtken, stellten das dreijähriges Forschungsprojekt vor. „Auch gut sieben Jahrzehnte nach der Befreiung von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ist die wissenschaftliche Aufarbeitung des Themas ,Justiz und NS-Vergangenheit‘ noch lange nicht abgeschlossen“, sagte Bausback. Insbesondere soll das Spitzenpersonal des Ministeriums von 1945 bis 1974 untersucht werden. Ende 1948 waren laut Brechtken demnach knapp 60 Prozent der Beamten im Justizministerium ehemalige NSDAP-Mitglieder.  lby

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