Prof. Peter Brieger war Sachverständiger in dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Wir sprachen mit ihm nach der Urteilsverkündung.
-Herr Prof. Brieger, wie beurteilen Sie das Urteil?
Es ist ein gutes und kluges Urteil. Die Richter haben klar gesagt, dass Fixierungen ein Grundrechtseingriff sind, sie aber auch in bestimmten Situationen notwendig sind. Jetzt gibt es einen neuen rechtlichen Rahmen. Wir müssen die 50 Seiten erstmal analysieren, einige Details haben mich da überrascht.
-Welche?
Die Richter müssen über einen täglichen Bereitschaftsdienst von 6 bis 21 Uhr zur Verfügung stehen, sagt das Gericht, also auch am Samstag und Sonntag. Das ist schon eine große Last für die Justiz. Nur bei einer Fixierung durch einen Arzt in der Nacht ist eine nachträgliche richterliche Entscheidung möglich, heißt es im Urteil. Das heißt, diese kann dann am nächsten Morgen eingeholt werden. Überraschend fand ich auch, dass das Gericht eine zeitliche Höchstgrenze für eine nicht angeordnete Fixierung von höchstens einer halben Stunde nennt. Das ist schon sehr kurz.
-Wie oft werden Fixierungen im Isar-Amper-Klinikum vorgenommen?
Bei etwa acht Prozent der Patienten. Sie sind also Alltag. Meist erfolgt die Fixierung schon durch die Polizei, um tobende Menschen ruhig zu stellen. Oft liegt eine Intoxikation durch Alkohol oder Drogen vor.
-Die Fixierung wird im neuen, anfangs scharf kritisierten bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz erstmals geregelt. Gehen Sie davon aus, dass das Gesetz verfassungsgemäß ist?
Ja. Das Urteil bezieht sich ja noch auf das alte Unterbringungsgesetz, das aber zum Ende des Jahres durch das neue Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz abgelöst wird. Dort ist die richterliche Genehmigung einer Fixierung bereits vorgesehen. Wir müssen aber jetzt eine Übergangsregelung organisieren.
Interview: Dirk Walter