URTEIL IN KARLSRUHE
Mehr Rechte für Psychiatrie-Patienten

München/Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Patienten in der Psychiatrie bei der zeitweisen Fesselung ans Bett gestärkt. Für längere Zeit darf diese Zwangsmaßnahme nur nach einer richterlichen Entscheidung getroffen werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.