Ins Handgepäck darf nicht, was andere Passagiere oder die Sicherheit des Flugzeugs gefährden könnte, darunter spitze oder scharfe Gegenstände wie Taschenmesser. Spezielle Regeln gelten für Flüssigkeiten: Diese müssen in Behältnissen mit einem Volumen von jeweils maximal 100 Millilitern in einem durc
Dieser Artikel (ID: 765660) ist am 31.07.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 5), Wasserburger Zeitung (Seite 5), Mangfall-Bote (Seite 5), Chiemgau-Zeitung (Seite 5), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 5), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 5), Neumarkter Anzeiger (Seite 5).