Kein Schmerzensgeld für Lokführer

München – Ein Lokführer, vor dessen S-Bahn 2011 ein Mann gesprungen war, bekommt kein Schmerzensgeld und auch keinen Schadensersatz. Das Oberlandesgericht München kippte gestern ein anderslautendes Urteil des Landgerichts München. Die Richter dort hatten den Mann nach seinem gescheiterten Suizidversuch zur Zahlung von rund 14 400 Euro verurteilt. Dagegen wehrte sich dieser erfolgreich. Das Urteil ist rechtskräftig.

Obwohl das Landgericht den Beklagten zum damaligen Zeitpunkt für nicht zurechnungsfähig hielt, hatte es ihn zur Zahlung verpflichtet. Das OLG betonte nun, dass wegen der Schuldunfähigkeit kein Anspruch bestehe.  till

Montag, 13. Juli 2026
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