Nach dem Mainzer Konzil im Jahre 813 sollte einem neugeborenen Kind bei der Taufe ein Pate oder eine Patin zur Seite stehen. Der Pate (in Bayern der Göd, die Patin die Goden) nahm früher im Familienkreis eine herausgehobene Stellung ein, er hatte für den Täufling eine Fürsorgepflicht bis zu seiner V
Dieser Artikel (ID: 811328) ist am 25.08.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 7), Wasserburger Zeitung (Seite 7), Mangfall-Bote (Seite 7), Chiemgau-Zeitung (Seite 7), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 7), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 7), Neumarkter Anzeiger (Seite 7).