Nach dem Mainzer Konzil im Jahre 813 sollte einem neugeborenen Kind bei der Taufe ein Pate oder eine Patin zur Seite stehen. Der Pate (in Bayern der Göd, die Patin die Goden) nahm früher im Familienkreis eine herausgehobene Stellung ein, er hatte für den Täufling eine Fürsorgepflicht bis zu seiner Verheiratung. Die Übertragung einer Patenschaft war eine Ehrensache, eine Ablehnung war ein schlimmer Affront. Die Taufe wurde in der Pfarrkirche oder in einer Krankenhauskapelle in schlichter Form vollzogen. Bei der Taufe waren neben dem Vater meist auch die Hebamme oder eine Verwandte, nicht aber die Mutter, die Wöchnerin, zugegen. Die Taufe sollte möglichst gleich nach der Geburt vollzogen werden aus Furcht vor einem frühen Kindstod.
Um die Zeit von Augustin zieh’n die warmen Tage hin.
Der August ist des Winters Anfang.