Wenn seinerzeit ein Paar z.B. zu einer Hochzeit eingeladen wurde, konnten kaum beide Eheleute erscheinen – einer musste ja beim Stall bleiben (es sei denn, es gab einen Knecht, der sich gekümmert hätte). Aber der Daheimgebliebene sollte schon etwas haben von den Ve
Dieser Artikel (ID: 811337) ist am 25.08.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8).