Zeitlose Wahrheiten

„Ein Richter, der nicht strafen kann, gesellt sich endlich zum Verbrecher.“

von Redaktion

(Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) in „Faust II“)

Zu milde sei unsere Strafjustiz. So die Klage vieler Menschen. Was ist denn der Zweck der Strafe? Darüber wird diskutiert und gestritten, solange es Strafe gibt. Heute wird der Besserung des Täters ein so hoher Rang eingeräumt wie nie zuvor, Spezialprävention genannt. Ein wichtiges Motiv, dem unser aller Interesse gelten muss. Nur darf dabei dreierlei nicht auf der Strecke bleiben: die Abschreckung, die Bewährung der Rechtsordnung und nicht zuletzt, was oft vernachlässigt wird, auch eine gewisse Genugtuung für die Bürger.

Prof. Dr. Klaus Michael Groll

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