München/Luxemburg – Räume, Decken, Kunstwerke – das Märchenschloss Neuschwanstein wird derzeit für viel Geld saniert. Eine jahrelange rechtliche Baustelle der bayerischen Schlossherren ist indessen beendet: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs darf der Freistaat Bayern die Rechte an der Marke „Neuschwanstein“ behalten. Die Luxemburger Richter wiesen gestern eine Klage des Bundesverbands Souvenir Geschenke Ehrenpreise zurück. Somit darf der Freistaat weiterhin Lizenzgebühren für Souvenirs wie Brettspiele oder Tassen verlangen.
Der Streit zwischen dem Bundesland und dem Verband schwelt seit Jahren. Der Souvenirverband als Vertreter von Fabrikanten und Händlern argumentierte unter anderem, „Neuschwanstein“ bezeichne eine geografische Herkunft und sei deshalb nicht schützbar. Denn nach EU-Recht sind Marken, die zum Beispiel ausschließlich auf den Herstellungsort der Ware hinweisen, von der Eintragung ausgeschlossen. Bereits 2016 hatte ein untergeordnetes EU-Gericht allerdings dem Freistaat Recht gegeben. Das im 19. Jahrhundert erbaute Schloss könne „zwar geografisch lokalisiert, aber nicht als geografischer Ort angesehen werden“, befanden die Richter. Vielmehr gleiche es einem Museum und diene der Bewahrung des Kulturerbes.
Die EuGH-Richter bestätigten nun das Urteil. Die Bayerische Schlösserverwaltung zeigte sich erfreut. Der Freistaat habe „Neuschwanstein“ als Marke eintragen lassen, um Missbrauch, Verunglimpfung und kommerzielle Ausbeutung abzuwenden, teilte die Behörde nach dem Urteil mit. Der markenrechtliche Schutz entspreche „dem internationalen Standard der Top-Sehenswürdigkeiten wie Alhambra, Tower of London, Buckingham Palace, Windsor Castle oder Sanssouci“. Etwa 1,5 Millionen Menschen besuchen jährlich das ab 1869 errichtete und nie vollendete Schloss.
Dass mit den Souvenirs einer solchen Top-Sehenswürdigkeit auch Geld verdient werden kann, wurde durch das Urteil nun bestätigt. Nach Angaben der Schlösserverwaltung gibt es schon jetzt Lizenzvereinbarungen gegen Gebühren. Noch Ende 2017 hatte eine Sprecherin des Finanzministeriums betont, es sei nicht geplant, Lizenzgebühren zu verlangen.
Heute findet man im Online-Shop eines „exklusiven Partners“ etwa den „Kaffeebecher Neuschwanstein“ für 17,90 Euro, das „Schulter-Tuch Neuschwanstein“ für 99 Euro oder die „Handtasche Neuschwanstein Sarah“ für 289 Euro. Bei den Produkten überwiegen die Farben Blau und Silber – die Lieblingsfarben von Ludwig II., dem Erbauer des Schlosses.