Pflege-Experte: „Das Angebot ist eine Bankrotterklärung“

München – Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben einen Rechtsanspruch auf Tages- bzw. Nachtpflege – so wie Franz Singhammer (siehe Artikel oben). „Das ist allerdings ein nicht einklagbarer Rechtsanspruch“, betont der Münchner Pflegeexperte Claus Fussek. „Für Menschen, die durch einen Unfall oder ein