Streit mit Bundessozialministerium

Schreyer: „Landespflegegeld wird nicht angerechnet“

von Redaktion

München – Im Streit um die Anrechnung des Landespflegegelds auf Sozialleistungen hat die bayerische Staatsregierung ihre Position gestern noch einmal mit Nachdruck bekräftigt. „Das bayerische Landespflegegeld wird nicht angerechnet und kommt bei den Menschen, die wir unterstützen wollen, ohne Kürzung an“, betonte Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU).

Der Hintergrund: Wie beim bayerischen Familiengeld will das Bundessozialministerium auch das Landespflegegeld in bestimmten Fällen auf andere Sozialleistungen des Bundes anrechnen. Dies hatte das von Hubertus Heil (SPD) geführte Haus am Dienstag in Berlin nach einer Prüfung des neuen bayerischen Pflegegeldes mitgeteilt. Demnach müsse das Landespflegegeld – anders als das Familiengeld – zwar nicht auf die Grundsicherung nach Hartz IV angerechnet werden, dafür aber auf die „Hilfe zur Pflege“. Das Bundesministerium begründete die Prüfung damit, dass es wichtig sei, bei den Leistungsberechtigten Unsicherheiten zu verhindern.

Die bayerische Staatsregierung wirkt davon allerdings nicht sonderlich beeindruckt. Sozialministerin Schreyer betonte gestern: „Über die Anrechnung der Hilfe zur Pflege entscheidet nicht das Bundessozialministerium, es entscheiden die bayerischen Bezirke.“ Und: „Diese werden das Landespflegegeld nicht anrechnen.“ Das habe ihr Josef Mederer, der Präsident des Bayerischen Bezirketags, bestätigt. Dass das Landespflegegeld somit anrechnungsfrei sei, nannte Schreyer eine „sehr gute Nachricht“ für die rund 42 000 betroffenen Menschen in Bayern.

Bezirketag-Präsident Mederer bestätigte gestern gegenüber unserer Zeitung, eine entsprechende Empfehlung an die bayerischen Bezirke gegeben zu haben. Die Entscheidung müssten diese allerdings selbst treffen. Mederer, der selbst auch dem Oberbayerischen Bezirkstag vorsitzt, beruft sich dabei darauf, dass ihm das bayerische Sozialministerium schriftlich versichert habe, dass die Nichtanrechnung des Landespflegegelds rechtskonform sei. „Somit kann ich guten Gewissens handeln“, sagte Mederer.

Hermann Imhof, der Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, appellierte gestern an das Bundessozialministerium, nun „keinen politischen Streit auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen auszutragen“. Heils Ministerium solle die betroffenen Menschen in den Mittelpunkt stellen, statt sich auf die Gesetzgebung zu versteifen, sagte Imhof unserer Zeitung.

Seit September gibt es ein bayerisches Pflegegeld von 1000 Euro jährlich. Anspruch haben alle Bayern mit mindestens Pflegegrad 2, egal, ob sie zu Hause oder im Heim versorgt werden. Laut dem bayerischen Gesundheitsministerium sind bereits mehr als 240 000 Anträge eingegangen. Die Bezieher sollen dabei selbst entscheiden, wofür sie das Geld verwenden und ob sie damit zum Beispiel pflegenden Angehörigen oder anderen Unterstützern eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen wollen. Sebastian horsch

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