Ein Mitarbeiter eines dubiosen Schlüsseldienstes ist in Augsburg wegen Wuchers zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden. Der 52-Jährige hatte von einem Mann, der sich aus seiner Wohnung ausgesperrt hatte, für die Öffnung der Tür im Voraus rund 414 Euro verlangt – für weniger als zehn Minuten Arbeit. Zunächst hatte das Amtsgericht einen Strafbefehl über 5000 Euro erlassen. Dagegen hatte der 52-Jährige Einspruch eingelegt – so kam es zum Prozess.lby