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Für Pilze gibt es in Deutschland keine einheitliche Sammel-Obergrenze. „Bei vielen beliebten Speisepilzen erlaubt der Gesetzgeber das Sammeln kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf“, erklärt Werner Edelmann vom Verein für Pilzkunde München. Unter diese Kategorie fallen unter anderem Steinpilze,
Dieser Artikel (ID: 855668) ist am 18.09.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 5), Wasserburger Zeitung (Seite 5), Mangfall-Bote (Seite 5), Chiemgau-Zeitung (Seite 5), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 5), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 5), Neumarkter Anzeiger (Seite 5).