Wie viele Pilze darf ich sammeln?

von Redaktion

Für Pilze gibt es in Deutschland keine einheitliche Sammel-Obergrenze. „Bei vielen beliebten Speisepilzen erlaubt der Gesetzgeber das Sammeln kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf“, erklärt Werner Edelmann vom Verein für Pilzkunde München. Unter diese Kategorie fallen unter anderem Steinpilze, Pfifferlinge, Milchbrätlinge, Rotkappen und das Schweinsohr. „In der Praxis heißt das: ein Kilo pro Person und Tag, was den Regelungen in Österreich und der Schweiz entspricht.“ Mehr brauche man auch nicht, denn „ein Kilo ist ein Haufen Zeug. Wem das nicht reicht, der hat kommerzielle Interessen.“ Besonders schützenswerte Pilze, wie zum Beispiel Trüffel, Schafporlinge und Grünlinge, sind vom Sammeln ausgeschlossen. Diese Pilzsorten sind in der Bundesartenschutzverordnung definiert. „Alle Arten, die nicht im Gesetz stehen, dürfen beliebig gesammelt werden.“ Darunter sind auch beliebte Speisepilze wie Maronenröhrlinge.

Wer die gesetzlichen Vorgaben überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit teuren Strafen rechnen. „Wir hatten einen Fall, bei dem ein Nachbar seinen Nachbar angezeigt hat“, erklärt Edelmann. „Der musste 1500 Euro Strafe zahlen.“ Die genaue Höhe regelt die Untere Naturschutzbehörde, je nach Schwere der Tat. „Nach oben ist vieles möglich“, sagt Edelmann. „Natürlich braucht es immer einen Kläger.“

Auch für Hobbysammler mache es daher Sinn, die wichtigsten Pilzsorten zu kennen, bevor sie in den Wald gehen, findet Edelmann. Nur so lassen sich böse Überraschungen sicher vermeiden.  cma

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