Doppelmord: Prozessende in Sicht

von Redaktion

19. Verhandlungstag bringt keine Entlastung für Angeklagten

München – Im Prozess um den Mord an zwei Rentnern in Höfen (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen) zeichnet sich nach bisher 19 Verhandlungstagen langsam ein Ende ab. Nach Informationen der Staatsanwaltschaft sollen nun noch eine weitere Bestandsaufnahme von Daten und Urkunden sowie die Plädoyers folgen. Danach könnte dann das Urteil gegen die angeklagten drei polnischen Staatsbürger und ihre ebenfalls angeklagte Landsfrau fallen.

Gestern verpassten zwei psychiatrische Gutachter dem Versuch des als Mittäter angeklagten Jakub G., sich wegen einer Psychose und eines epileptischen Anfalls herauszureden, eine klare Absage. Der 34-jährige Mittäter hatte zwei Verhandlungstage vorher überraschend beantragt, wegen schwerwiegender seelischer Störungen für schuldunfähig erklärt zu werden. Damit kommt er aber wohl nicht durch. „Es ist nicht so, dass ein Angeklagter einfach am Ende solche Dinge behauptet, und dann Paragraph 20 rausspringt, ähnlich, wie wenn man Geld für eine Flasche Coca-Cola in einen Automaten einwirft“, erklärte einer der beiden Sachverständigen. Paragraph 20 des Strafgesetzbuchs regelt die Strafunfähigkeit von Angeklagten. Er wird bei Jakub G. nicht zur Anwendung kommen. Der Handlungsablauf des brutalen Mordes wäre so „absolut unmöglich“ gewesen, denn dann wäre das Ganze für alle Beteiligten im Chaos geendet, erklärte der Gutachter weiter. „Durchschnittliche Intelligenz, keine seelischen Beeinträchtigungen, keine Psychose“ lautet auch das Urteil des anderen Gutachters.

Jakub G. erklärte die psychotischen Erlebnisse und Halluzinationen, die er angeblich gehabt haben soll, mit einem vorherigen Drogenkonsum. „Bei der geringen Menge und dem zeitlichen Abstand zur Tat kann es das nicht gewesen sein“, konstatierte aber der Sachverständige. Dem Anwalt von Jakub G. gefiel das Gutachterurteil gar nicht, ebenso wenig wie seinen Kollegen. Nach erfolglosem Kreuzverhör stellten sie einen Befangenheitsantrag gegen einen der Gutachter.

Vorerst sind drei weitere Prozesstage angesetzt. julia traut

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