Mit mehr als 34 500 Unterschriften hat das Volksbegehren gegen den Pflegenotstand die erste Hürde genommen. Jetzt können die Initiatoren die Unterschriften dem Innenministerium vorlegen. Wenn es das Begehren als rechtlich zulässig erklärt, kann es zum Volksentscheid kommen, wenn zehn Prozent der wahlberechtigten Bayern das Begehren unterstützen. lby