München – Als Josef Mederer vor fünf Jahren in seine zweite Amtszeit als Bezirketagspräsident gestartet ist, gab es in Bayern weder ein Bundesteilhabe- noch ein Psychisch-Kranken-Hilfegesetz. Es gab noch keine 24-Stunden-Telefonhotline für Menschen in Krisensituationen. Und wer für einen pflegebedürftigen Angehörigen von der ambulanten in die stationäre Hilfe wechseln wollte, musste mehrere Stellen kontaktieren. „Wir haben in den vergangenen fünf Jahren einiges erreicht“, bilanzierte Mederer deshalb zufrieden.
Besonders das Bundesteilhabegesetz sei ein riesiger Erfolg, betonte er. „Darin finden sich viele Passagen, die wir in unserem 15-Punkte-Papier gefordert hatten.“ Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass Leistungen nicht länger institutionszentriert, sondern personenzentriert und unabhängig von der Wohnform bereitgestellt werden. Schwieriger war der Kampf beim Psychisch-Kranken-Hilfegesetz, das der Bezirketag mitinitiiert hatte. Vor allem über die inzwischen gestrichene Unterbringungsdatei wurde viel gestritten. Nun sei aber ein wirkliches Hilfe-Gesetz herausgekommen, sagt Mederer.
Besonders positiv bewertet er, dass sich der Freistaat bereit erklärt hat, gemeinsam mit den Bezirken ein flächendeckendes Netzwerk von Krisendiensten zu schaffen und dafür die Kosten in Höhe von geschätzt 7,7 Millionen Euro pro Jahr übernimmt. „Dieses neue Hilfsangebot ist aus meiner Sicht ein Meilenstein und schließt eine große Versorgungslücke.“ Mederer ist überzeugt, dass die Krisendienste Betroffene frühzeitig auffangen und weitervermitteln können, sodass stationäre Einweisungen verhindert werden.
Aktuell stemmen Bayerns Bezirke die nächste große Aufgabe: Seit März sind die Bezirke nicht nur wie bisher für die stationäre Pflege zuständig, sondern auch für die ambulante. Hintergedanke ist, dass es für Betroffene nur noch einen Ansprechpartner gibt. „Es macht vieles einfacher, wenn die Hilfen aus einer Hand organisiert und finanziert werden“, betont er. Doch die Umstrukturierung ist eine gewaltige Aufgabe, die der Bezirketag schrittweise stemmen will. In den ersten fünf Landkreisen ist das neue System bereits umgesetzt, die anderen sollen bis Jahresende folgen.
Weit in die nächste Legislatur hineinbegleiten wird den Bezirketag eine andere große Aufgabe: der flächendeckenden Ausbau der Pflegestützpunkte in Bayern. „Das Teilhabegesetz sieht auch vor, dass Bezirke, Landkreise und Städte verstärkt zusammenarbeiten, um ihr Angbot zu bündeln. „Diese Vernetzung fehlt bisher komplett“, sagt Mederer. Ziel ist es, in allen Regionen Beratungsstellen aufzubauen, an die sich Pflegebedürftige oder deren Angehörige wenden können. „Dafür haben wir in diesem Jahr die Rahmenbedingungen festgelegt, mein Ziel ist es, bis 2020 bayernweit ein Pflegestützpunktesystem aufgebaut zu haben.“ Sofern die Landkreise das wollen, ergänzt er. Denn von ihnen muss die Initiative ausgehen. Der Bezirketag übernimmt die Personalkosten. Bisher gibt es in Bayern neun Pflegestützpunkte, in Oberbayern nur einen. „Das zeigt, dass es noch viel zu tun gibt“, sagt Mederer. Der Bezirketag wird gemeinsam mit dem Landtag am 14. Oktober neu gewählt.