38-Jähriger schießt auf Nachbarn

von Redaktion

Landshut – Harmlose Schießübung oder versuchte Tötung? Diese Frage stellte sich nun vor dem Landgericht Landshut. Angeklagt war ein 38-Jähriger, der im Februar 2017 im Landkreis Erding mit einem Sportgewehr auf einen Nachbarn geschossen hatte. Ins Gefängnis muss der Mann wegen versuchter schwerer Körperverletzung so oder so nicht: Weil ihm ein Gutachter eine Schizophrenie attestierte, gilt er als schuldunfähig. In nichtbehandeltem Zustand gehe von dem 38-Jährigen aber ein hohes Risiko aus. Der Mann muss sich nun mehrmals im Monat ambulant behandeln lassen.  ötl

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