München – „Nein heißt Nein“, lautet der Grundsatz des neuen Sexualstrafrechts, das mittlerweile seit fast zwei Jahren gilt. Mit etwas Verzögerung wirkt sich das verschärfte Gesetz nun auch auf die Statistik der bayerischen Strafverfolgung aus. So zumindest wertet Bayerns Justizm
Dieser Artikel (ID: 892856) ist am 06.10.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 7), Wasserburger Zeitung (Seite 7), Mangfall-Bote (Seite 7), Chiemgau-Zeitung (Seite 7), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 7), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 7), Neumarkter Anzeiger (Seite 7).