Uli Hoeneß verteidigt Mithäftling

von Redaktion

Berufungsprozess gegen heimlichen Fotografen vor Landgericht

Landsberg/Augsburg – Uli Hoeneß und seine Haftstrafe in der JVA Landsberg – jetzt hat der Bayern-Präsident im Prozess gegen einen ehemaligen Mithäftling den Angeklagten in Schutz genommen. Nicht der Mann, der von ihm während seiner Haftzeit heimlich Fotos gemacht haben soll, gehöre auf die Anklagebank, sagte Hoeneß nach einem Bericht der „Augsburger Allgemeinen“ am Montag als Zeuge vor dem Augsburger Landgericht. „Die, die dahinter stehen, sollten bestraft werden.“ Konkret meint Hoeneß Mitarbeiter des Magazins „Stern“, die hohe Summen für Fotos von ihm im Gefängnis geboten hätten. „Da wurde die Not eines Gefangenen schamlos ausgenutzt für derart schäbige Zwecke“, sagte der Bayern-Boss vor Gericht.

Zurückziehen will Hoeneß den Strafantrag gegen den 49-jährigen Angeklagten allerdings nicht. Obwohl er kein Interesse an einer Verurteilung des Mannes habe, der mit einer Mini-Digitalkamera in einem Kugelschreiber Fotos und ein Video von ihm gemacht haben soll, wird alles seinen Lauf nehmen. „Wenn ich den Angeklagten austauschen könnte, würde ich es tun. Aber das kann ich ja nicht“, so Hoeneß. Laut Anklageschrift soll ein Reporter des Stern 2500 Euro für die Aufnahmen bezahlt haben. Verhandelt worden sei sogar über eine wesentlich höhere Summe von bis zu 35 000 Euro. Veröffentlicht wurden die Fotos nie. Hoeneß vor Gericht: „Meine größte Sorge war, dass solche Fotos von mir im Internet auftauchen. Meine Privatsphäre wurde extremst verletzt. Das habe ich bis heute nicht verarbeitet.“

„Es wurde versucht, mit reingeschmuggelten Handys Bilder von mir zu machen, um sie dann für sehr viel Geld zu verkaufen. Es war hart zu erfahren, dass Leute, mit denen ich zuvor Karten gespielt hatte, probierten, mich unter der Dusche oder sonst wo zu fotografieren“, hatte Hoeneß 2017 im Interview mit der Tageszeitung „Die Welt“ erzählt. In solchen Momenten sei es nicht einfach gewesen, ruhig zu bleiben. Dass diese privaten Bilder nie an die Öffentlichkeit gelangten, sei laut Hoeneß darin begründet, dass „die Zeitungen wussten, wie teuer es für sie würde, wenn sie darauf eingehen würden“.

Freundschaften seien daher im Gefängnis kaum entstanden. „Man kann dort wenigen Menschen trauen. Du hast es mit Leuten zu tun, die teilweise gute Schauspieler sind.“ Hoeneß’ angeklagter Mitgefangener war bereits im Frühjahr 2017 zu weiteren 14 Monaten Haft verurteilt worden. Er ist mehrfach vorbestraft und hat Rechtsmittel eingelegt. Daher gibt es diesen Berufungsprozess. dpa/lk

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