Staatsanwälte fordern Akten an

Sexueller Missbrauch ist ein Verbrechen. Die Täter müssen oft jahrelang hinter Gitter. In der katholischen Kirche blieb der aktenkundig gewordene Missbrauch bislang strafrechtlich ungesühnt. Ein geschlossenes System schützte die Täter. Doch die Generalstaatsanwaltschaft will das nun ändern.

VON ANGELA WALSER

München – Es ist immer der gleiche Satz, der fällt, wenn in der Missbrauchs-Problematik der Ruf nach der Staatsanwaltschaft laut wird. „Wir brauchen einen konkreten Anhaltspunkt, um ermitteln zu können“, sagen die Ankläger. Sie scheuen sich nicht vor der Arbeit, vor dem Umgang mit

Dienstag, 20. Januar 2026

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