Wer darf unter welchen Voraussetzungen nachgeholt werden?

von Redaktion

ZUM THEMA FAMILIENNACHZUG

Der Familiennachzug ist möglich für Ehepartner, für minderjährige Kinder, für die Eltern oder minderjährige Geschwister von Minderjährigen. Allerdings sind bestimmte Voraussetzungen nötig:

. Die Ehe muss bereits im Herkunftsland geschlossen worden sein.

. Die Flüchtlinge haben nach Abschluss ihres Asylverfahrens drei Monate Zeit, um bei den Ausländerbehörden in ihren Heimatländern einen entsprechenden Antrag zu stellen. Stellen sie den Antrag später, müssen sie Wohnung und Arbeit nachweisen.

.  Das Geld für Flug und Visa müssen die Flüchtlinge selbst aufbringen.

. Den Familiennachzug können nur Flüchtlinge beantragen, denen Flüchtlingsschutz oder Asyl gewährt wurde. Seit 1. August 2018 ist es auch für subsidiär Schutzberechtigte wieder möglich (allerdings für ein begrenztes Kontingent von 1000 Personen pro Monat – im August und September wurden jedoch bundesweit insgesamt nur 189 Visa erteilt). Der subsidäre Schutz greift, wenn weder Flüchtlingsschutz noch Asylberechtigung gewährt werden können, aber im Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht (z.B. Todesstrafe oder Folter).

. Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug gibt es nicht. Die Behörden entscheiden nach humanitären Kriterien.  kwo

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