Der Torhaus-Streit von Otting

von Redaktion

In der schwäbischen Gemeinde Otting erhitzt ein kurioser Streit um ein historisches Torhaus die Gemüter. Die Frage, wem das alte Gemäuer denn nun gehört, beschäftigt mittlerweile sogar die Staatskanzlei. Eine Einigung ist nicht in Sicht.

VON DOMINIK GÖTTLER

Otting – Die Odyssee der Familie von Herzogenberg beginnt mit einem Termin beim Bürgermeister. Im September 2015 bittet der Rathauschef die von Herzogenbergs in sein Büro. Er hat eine ungewöhnliche und wenig erfreuliche Nachricht für das Ehepaar. Nach dem Studium der digitalisierten Flurkarten habe sich herausgestellt, dass das historische Torhaus im Schloss Otting (Kreis Donau-Ries), in dem die von Herzogenbergs einen Flügel bewohnen, gar nicht ihnen gehöre. „Wir sind aus allen Wolken gefallen“, sagt Dominique von Herzogenberg.

Sie sitzt im Wohnzimmer ihres Schlosses und blättert in dem Ordner, in dem sie sämtlichen Briefverkehr mit den Ämtern aus den vergangenen Jahren gesammelt hat. Es ist ein dicker Ordner. Und es ist, so sehen die von Herzogenbergs das, die Dokumentation eines Behördenversagens. Das Problem: Nicht alle sehen das so. Weder der Nachbar, noch die zuständigen Ämter. Und deshalb ist auch mehr als drei Jahre nach dem Termin beim Bürgermeister nicht geklärt, wie es mit dem historischen Torhaus von Otting denn nun weitergehen soll.

Ursache für den Streit unter Schlossbesitzern ist ein Flurbereinigungsverfahren, das Anfang der 90er-Jahre abgeschlossen wurde. Das Schlossgrundstück wurde in der Folge aufgeteilt, die Grenze, das zeigen die Flurkarten, verläuft durch das Torhaus. Nur: Verläuft sie westlich oder östlich davon? Und gehört das Torhaus damit zum Ostflügel der von Herzogenbergs oder zum angrenzenden Hauptgebäude und damit dem Nachbarn?

Seit dem Kauf im Jahr 1998 gingen die von Herzogenbergs davon aus, dass das Torhaus ihnen gehört. Das bestätigte ihnen nicht nur die frühere Eigentümerin, der sie den Schlossflügel abgekauft haben – offenbar ging auch die Gemeinde lange Zeit davon aus. „Wir haben schließlich eine Baugenehmigung für die Generalsanierung bekommen und im Jahr 2014 auch noch mal eine Sicherungsanordnung der Gemeinde für das marode Torhaus“, sagt Dominique von Herzogenberg. Der Grund, warum der Irrtum über 20 Jahre lang Bestand hatte, ist aus Sicht der von Herzogenbergs die alte Flurkarte. Diese habe ein entscheidendes Manko aufgewiesen: An der Stelle des Torhauses sei die Grundstückslinie schlicht unleserlich gewesen. Ein Mitarbeiter des Grundbuchamts bestätigte den von Herzogenbergs, dass die Grundstückgrenzen auf der alten Karte nicht eindeutig ersichtlich gewesen seien.

Das bayerische Landwirtschaftsministerium als übergeordnete Behörde für das Amt für ländliche Entwicklung in Schwaben sieht das anders. Der Vorbesitzerin seien nach der Grundstücksteilung die korrekten Karten zugestellt worden. Darauf erschließe sich klar, dass das Torhaus nicht zu dem Grundstück gehöre, das die von Herzogenbergs später kauften. Und weil die damalige Eigentümerin auch keinen Einspruch gegen die Pläne eingelegt habe, sei die Grenzziehung unanfechtbar geworden. „Es ist ein verzwickter Fall, aber die Grenzziehung ist damals korrekt abgelaufen“, sagt Amtschef Hubert Bittlmayer. Man habe in den vergangenen Monaten versucht, zwischen den Nachbarn zu ermitteln – jedoch ohne Erfolg.

2011 hatte Marwan Skot den Hauptflügel des Schlosses gekauft. Dachte er, das Torhaus gehöre zu seinem Teil des Schlosses? „Darum geht es nicht“, sagt seine Anwältin Ulrike Werner. „Er hat das Grundstück gekauft, auf dem das Torhaus liegt.“ Die Verkäuferin hätte wissen müssen, wo die Grundstücksgrenze verläuft. Und da Skot nun – wenn auch etwas überraschend – der rechtmäßige Eigentümer sei, stehe er in der Haftung für das Torhaus.

Unter dessen Torbogen führt nämlich eine Straße zu weiteren Wohnhäusern hindurch. Eine provisorische Holzkonstruktion, angebracht von den von Herzogenbergs, stützt derzeit das alte Gemäuer. Doch das sei kein Dauerzustand. „Wenn etwas passiert, haftet mein Mandant“, sagt Werner. Doch die von Herzogenbergs würden ihm den Zugriff verweigern. „Wir würden weitere Rechtsstreitigkeiten gerne vermeiden.“ Ein gutes Miteinander sei ihrem Mandanten ein großes Anliegen. Es habe mehrere Versuche gegeben, die Angelegenheit vergleichsweise zu regeln. Eine abschließende Antwort stehe noch aus.

Die von Herzogenbergs setzen derweil alle Hebel in Bewegung, um das Torhaus doch noch behalten zu dürfen und sich gegen „staatliche Willkür“, wie sie es nennen, zu wehren. Nach erfolglosen Briefwechseln mit diversen zuständigen Behörden wendete sich Dominique von Herzogenberg in einer Bürgersprechstunde an Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Nach Monaten des Wartens soll nun ein Gespräch in der Staatskanzlei Klarheit bringen, wie ein Sprecher unserer Zeitung bestätigte. Nächste Woche soll es so weit sein.

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