Strauß-Kritiker zeigt Minister an

von Redaktion

Der Strauß-Kritiker Wilhelm Schlötterer gibt nicht auf: Weil die Justiz die Vermögensverhältnisse des einstigen CSU-Chefs nicht aufkläre, hat er Anzeige gegen den Minister gestellt. Die Erfolgsaussichten sind minimal.

VON TOBIAS LILL

München – Der frühere Ministerialbeamte Wilhelm Schlötterer hat Strafanzeige gegen Bayerns Justizminister Winfried Bausback und einen Münchner Staatsanwalt gestellt. Die Anzeige, die bereits im Oktober bei der Staatsanwaltschaft München I einging und unserer Zeitung vorliegt, umfasst zudem „sämtliche weitere Personen in der direkten Hierarchie zwischen beiden“. Schlötterer erhebt darin eine Reihe von Vorwürfen wie etwa Strafvereitelung, Begünstigung, Rechtsbeugung sowie „die Verfolgung Unschuldiger“. Schlötterer wirft Bausback indirekt vor, Untergebene zu einer Straftat verleitet zu haben. Eine Sprecherin des bayerischen Justizministeriums teilte dagegen mit: Der Vorwurf der Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat entbehre „jeder Grundlage“.

Der ehemalige Finanzbeamte Schlötterer hatte in den 1970er-Jahren als Leiter eines unter anderem für den Bereich Steuerfahndung zuständigen Referats mit einigen Steuerskandalen zu tun. In seinem 2009 erschienenen Buch „Macht und Missbrauch“ erhob der heute 78-jährige Ruheständler schwere Vorwürfe gegen mehrere frühere CSU-Größen. Der in Pullach bei München lebende Ex-Beamte nahm vor allem den früheren Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß ins Visier. Der 1988 verstorbene einstige CSU-Chef habe gezielt auf Steuerermittlungen Einfluss genommen, um befreundete Unternehmer zu begünstigen, so Schlötterer damals. Der Autor hatte zudem behauptet, Strauß habe seinen Kindern ein dreistelliges Millionenvermögen vererbt. Anschließend waren die Strauß-Kinder sowohl straf- als auch zivilrechtlich gegen den Ex-Beamten vorgegangen. Das Oberlandesgericht Köln hatte Strauß-Sohn Max zivilrechtlich in zweiter Instanz 2015 recht gegeben. Durch den rechtskräftigen Richterspruch ist es Schlötterer verboten, die Höhe des Erbes auf 300 Millionen Mark zu taxieren. Auch mehrere weitere Behauptungen wurden ihm untersagt. Die strafrechtlichen Anstrengungen der Strauß-Kinder gegen Schlötterer blieben dagegen erfolglos. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft München I im Jahr 2015 beim Amtsgericht einen Strafbefehl wegen Verunglimpfung beantragt. Ein Ankläger warf dem Ex-Beamten vor, er habe Franz Josef Strauß 2009 bei einer Autorenlesung mit seinen „nicht erweislichen“ Behauptungen „verächtlich gemacht“.

Sowohl das Amtsgericht München als auch das hiesige Landgericht lehnten den Antrag jedoch ab. Eine Richterin rüffelte die Staatsanwaltschaft massiv. Diese habe ihre Nachforschungen nur unzureichend betrieben – womöglich wichtige Zeugen seien nicht vernommen worden. Schlötterer sieht sich als Justizopfer. „Den Beschuldigten ist anzulasten, dass in strafbarer Weise das Ermittlungsverfahren gegen Max Strauß wegen Verleumdung eingestellt wurde“, heißt es in der Anzeige unter anderem. Diese wird nun innerhalb des Justizapperats von einer Stelle zur nächsten weitergereicht. Für die Bearbeitung ist zwar grundsätzlich die Staatsanwaltschaft München I zuständig. Ein Sprecher der Behörde sagt jedoch: „Zur Vermeidung des bloßen Anscheins etwaiger Interessenskonflikte können Verfahren auch auf andere Staatsanwaltschaften übertragen werden“. Für eine solche Übertragung sei die Generalstaatsanwaltschaft zuständig. Letztere leitete die entsprechende Anfrage an das Justizministerium weiter – dieses prüfe nun, ob „eine Übertragung der Bearbeitung an eine Staatsanwaltschaft im Bezirk einer anderen Generalstaatsanwaltschaft veranlasst ist“, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft sagt.

Das Ministerium wurde nach eigenen Angaben zwar von der Generalstaatsanwaltschaft über die Anzeigen und Gegenzeigen zwischen den Strauß-Kindern und Schlötterer informiert. „Soweit anhand der Akten feststellbar“ sei Bausback im Verfahrenskomplex jedoch nur „der Erstbericht zur Information über die Angelegenheit vorgelegt“ worden, so eine Ministeriumssprecherin. Weder Bausback noch das Ministerium hätten „auf die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft oder der Generalstaatsanwaltschaft Einfluss genommen“. Sie betonte: „Insbesondere wurde von hier aus nicht die Zurückweisung einer Beschwerde veranlasst.“

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