München – Er hatte große Summen verloren. Jeden Abend, an dem Lukasz P. (Name geändert) an einem der Tische in den Spielbanken Bad Wiessee (Kreis Miesbach) oder Garmisch-Partenkirchen Platz nahm. Nach zwei Jahren begleitete seine Ehefrau ihn in die Casinos – gemeinsam ließen sie ihn sperren. Auf unbefristete Zeit. Doch acht Jahre später ging es wieder von vorne los.
P. kam problemlos durch die Einlasskontrolle der Spielbanken. Denn mittlerweile hatte er den Nachnamen seiner Ehefrau angenommen, um wieder spielen zu können. Teilweise begleitete sie ihn sogar. Jahrelang verspielte der Handwerker aus Polen, der in München lebt, sein Erspartes. Seit Mai 2013 kam er sogar ohne gültigen Ausweis in die Spielbanken. Insgesamt verlor er dort rund 304 000 Euro. Und dieses Geld will seine Ehefrau nun zurück. Sie klagt vor dem Landgericht München I gegen den Freistaat Bayern – und hat gestern teilweise Recht bekommen.
Eigentlich hatte das Paar auf eine Summe von rund 71 000 Euro gehofft – für die Verluste in den Spielbanken in dem Zeitraum, der nicht verjährt war. Tatsächlich muss der Freistaat 40 670 Euro zurückzahlen. „Das Geld hat er an den Abenden seit Mai 2013 verloren, an denen er ohne gültigen Reisepass Einlass bekommen hat“, erklärt der Vorsitzende Richter Frank Tholl. Nicht prüfen könne das Gericht, ob P. am Einlass gar keinen Ausweis vorzeigen musste, etwa weil er bereits bekannt war. Bei den Casino-Besuchen, bei denen er seinen Ausweis mit dem neuen Nachnamen vorlegte, könne den Spielbanken jedoch kein Vorwurf gemacht werden. „Mehr als eine Ausweiskontrolle kann ohne weitere Anhaltspunkte von der Spielbank nicht verlangt werden“, steht in der Urteilsbegründung.
Intensiv befasst hat sich das Gericht auch mit der Frage, ob man P.s Ehefrau, der Klägerin, vorwerfen könne, dass sie teilweise gemeinsam mit ihrem Mann die Casinos besucht hatte, ohne bei der Einlasskontrolle auf seine Spielsucht und die Sperrung hinzuweisen. „Das ist schwierig, weil sie vor Gericht seine Ansprüche geltend machte“, erklärt Richter Tholl. „Und wir können ihm nicht vorwerfen, dass seine Ehefrau ihn nicht vom Spielen abgehalten hat.“
Seine Gewinne und Verluste (letztere überwogen deutlich) hatte der Handwerker mittleren Alters auf der Rückseite von Briefmarken notiert, die als Grundlage für die Klage dienten. Die Anfahrtskosten, die ebenfalls notiert waren, hatte er für die Klage aber bereits abgezogen. „Sie wären auch nicht einklagbar gewesen“, sagt Richter Tholl. „Denn Anfahrtskosten hätte er schließlich auch dann gehabt, wenn ihm die Spielbanken den Einlass verwehrt hätten.“
So außergewöhnlich der Fall klingt – einzigartig ist er nicht. Auch ein Busfahrer aus dem Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen klagt aktuell gegen die Spielbank Garmisch-Partenkirchen, weil er dort sein gesamtes Erbe (188 000 Euro) verspielt hatte. Der 65-Jährige fordert sein Geld ebenfalls zurück, den Mitarbeitern des Casinos hätte seine Spielsucht auffallen müssen, argumentiert sein Anwalt. Er sei jedoch immer wieder ohne Zugangskontrolle in die Spielbank gelassen worden. In diesem Fall ist das Urteil noch nicht gefallen. Spielbank-Prozesse gebe es alle paar Jahre, sagt Tholl. Eigentlich seien sie eher selten. Die Ähnlichkeit beider Fälle sei ein ungewöhnlicher Zufall.