Berg – Kündigungen wegen Eigenbedarfs haben es bekanntlich in sich. Das musste auch der Sohn von Leopold Prinz von Bayern erfahren. Momentan lebt der 45-Jährige mit Ehefrau Anna von Bayern und den drei schulpflichtigen Kindern im Münchner Stadtteil Bogenhausen. Doch der Familienvater möchte zurück in sein Elternhaus nach Berg (Kreis Starnberg), wo er seine Kindheit und Jugend verbrachte. Und er möchte, dass seine Kinder das nahe gelegene Gymnasium in Schäftlarn (Kreis München) besuchen. Dort ist er auch in die Schule gegangen.
Doch in der früheren Familien-Immobilie, die 2014 in den Wittelsbacher Ausgleichsfonds überging, wohnt seit vielen Jahren das Ehepaar Andrea und Christoph S. Vater Leopold hatte seinem Freund in den 90er-Jahren das Anwesen überlassen. Christoph S. erklärte sich bereit, das Haus zu verlassen, sollte anderweitig Bedarf bestehen. 1999 wurde der Mietvertrag auf zweimal zehn Jahre bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Doch vor zwei Jahren kündigte Manuel von Bayern dem Mieter per Eigenbedarfsklage. Von der alten Vereinbarung mit dem Vater des Klägers wollte Christoph S. offenbar nichts mehr wissen. Darüber gerieten auch die Familien in Streit. Christoph S., der zudem eine große Villa in Niederpöcking bei Starnberg gemietet hat, pochte auf sein Recht. Sein Anwalt Walter Beck zweifelte sogar die Existenz des Kaufvertrags an, durch den das Anwesen in den Besitz des Ausgleichsfonds gelangt war. „Wir warten auf den Kaufvertrag“, sagte Beck.
Der Vorsitzende Richter machte dem klagenden Adeligen wenig Hoffnung auf einen erfolgreichen Ausgang seines Rechtsstreits. Schon vor dem Amtsgericht Starnberg war Manuel von Bayern gescheitert. Ein Versuch des Richters, die Parteien zu einem Vergleich zu bringen, wurde vom Anwalt des beklagten Unternehmers abgelehnt. „Es besteht keine Vergleichsbereitschaft“, sagte Beck. „Das bestätigt mein Gefühl, dass sich Herr S. mit Händen und Füßen wehrt, dort auszuziehen. Dabei verfügt er über ein großes Anwesen gegenüber am See“, reagierte der Prinz verärgert. Wegen der Aussichtslosigkeit nahm er die Klage zurück.
Nun kann er frühestens zum 1. Januar 2020 dem Mieter kündigen. Dessen Wohnrecht besteht dann noch neun Monate. Die Kinder von Manuel von Bayern haben bis dato bereits zwei weitere Schuljahre hinter sich. Der Älteste besucht dann die zehnte Klasse, was den Schulwechsel erschweren dürfte.