Der Rat für deutsche Rechtschreibung – was ist das eigentlich?

von Redaktion

Die Rechtschreibreform 1996 mag über zwanzig Jahre her sein. Weiterhin aber führt sie Tag für Tag bei vielen Menschen (Journalisten eingeschlossen) zu Kopfzerbrechen und der entnervten Frage: Wie schreibt man dieses Wort?

Auch um derlei Zweifel zu verringern und die Rechtschreibung gleichzeitig behutsam weiter zu entwickeln, gibt es seit 2004 den Rat für deutsche Rechtschreibung. Dieser ist qua Selbstbeschreibung „die maßgebende Instanz in Fragen der deutschen Rechtschreibung und gibt als solche mit dem amtlichen Regelwerk das Referenzwerk für die deutsche Rechtschreibung heraus“. Das ist nicht der Duden – sondern nennt sich „Deutsche Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis“, das der Rat selbst herausgibt. Der Rat trifft sich mindestens zweimal im Jahr und besteht aus 41 Mitgliedern, die meisten aus der Wissenschaft. 18 kommen aus Deutschland sowie jeweils neun aus Österreich und der Schweiz. Dazu gesellen sich je ein Vertreter aus Südtirol, Liechtenstein und der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Auch Luxemburg entsendet ein Mitglied, das ist aber nicht stimmberechtigt (genauso wenig wie der aktuelle Vorsitzende, der frühere NRW-Kultur-Staatssekretär Josef Lange). Für Beschlüsse braucht es eine Zweidrittelmehrheit der 39 Stimmberechtigten. Zuletzt hat der Rat etwa das scharfe S als Großbuchstaben zugelassen – und im kulinarischen Bereich die schönen wie falschen Schreibweisen „Majonäse“, „Anschovis“ und „Ketschup“ beerdigt.  mfh

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