München – „Ich bin noch nie in so einer Weise hintergangen worden.“ Die gepflegte Frau aus dem Landkreis Starnberg kann es vor Gericht immer noch nicht fassen, dass ihre Putzfrau ihr Geld und Schmuck im Wert von fast 400 000 Euro gestohlen hat. Denn die 39-jährige Frau aus Polen war doch so sympathisch aufgetreten. Als die vorherige Haushälterin gekündigt hatte, kam die alleinerziehende Mutter Agnieszka L. wie gerufen. „Sie tat mir leid, war sehr fröhlich und gesprächig. Sie hat uns jeden Tag erheitert.“
Im Landgericht München II. stehen sich die Hausherrin und ihre frühere Putzfrau wieder gegenüber. Agnieszka L., angeklagt wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, und die empörte, frühere Arbeitgeberin. „Ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen“, versucht sich die Angeklagte in Schadensbegrenzung. „Das kann ich nicht annehmen“, erwidert ihr Opfer. Was die Angeklagte aber nicht weiter erschüttert: „Macht nix.“
Teure Damen- und Herrenuhren namhafter Marken liegen vor den Richtern auf dem Tisch. Nur Stunden vorher haben Polizisten die Wertsachen aus einer Wohnung im Kreis Starnberg geholt. Sie waren nur ein Teil der Diebesbeute – andere Wertsachen hatte die 39-Jährige längst weiterverkauft. Agnieszka L. hatte den Richtern das Versteck verraten, weil sie immerhin diese Uhren im Wert von rund 80 000 Euro wieder an eine Familie vom Starnberger See zurückgeben will.
Die Frau, ihre Söhne und der Lebensgefährte waren nicht die einzigen Opfer der Putzfrau in der Region. Das Landgericht München II verurteilte die 39-Jährige schließlich zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Der Richter nannte das Vorgehen der Putzfrau dreist. Sie habe es verstanden, sich mit Gesprächen über private Probleme das Vertrauen ihrer Arbeitgeber zu erschleichen. In der Region Starnberg hatte die heute 39-Jährige zwischen Juli 2016 und Oktober 2017 übers Internet als Putzfrau bei mehreren Familien angeheuert, teilweise unter falschem Namen.
Sie machte entweder zur Probe in den Häusern sauber oder wurde mit einem Vertrag als Putz- und Haushaltshilfe angestellt. In fast allen der 13 Fälle der Anklageschrift erschien die Frau unter einem Vorwand, wie etwa einer Krankheit, plötzlich nicht mehr zum Putzen. Danach bemerkten die Hausbewohner, dass wertvolle Gegenstände fehlten. Im Prozess kam heraus: Zusammen lag der Wert der Beute bei mehr als 530 000 Euro. Die Staatsanwaltschaft war zunächst von nur rund 411 000 Euro ausgegangen.
Bei den drei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe dürfte es nicht bleiben: Die vorbestrafte Frau war 2016 wegen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden und wurde trotzdem nur wenige Wochen später schon wieder zur Diebin. Die Bewährung auf die frühere Strafe von einem Jahr und zwei Monaten dürfte sie nun verwirkt haben. An wen die Frau die Wertsachen verkauft hatte, blieb im Prozess offen. Manches dürfte für immer verschwunden bleiben. lby/thi