Frohnloh – Seit einigen Monaten gibt es im Hofladen von Rudolf Heidrich in Frohnloh im Kreis Starnberg nur noch ein Thema. Immer wieder sprechen ihn seine Kunden auf den etwas skurril anmutenden Disput mit dem Landratsamt an. Teilweise kämen sogar Fremde, die gar nicht bei ihm einkaufen, sagt Heidrich. Stattdessen wollen sie ihm Geld spenden. Doch da winkt der Landwirt schnell ab. „Ums Geld geht es mir doch gar nicht.“ Rudolf Heidrich geht es ums Prinzip.
Im Sommer vergangenen Jahres hat der 64-Jährige einen mobilen Hühnerstall für 1000 Legehennen auf einer Wiese hinter seinem Hof aufgestellt. Bis zu einer Größe von drei mal fünf Metern wäre das kein Problem. Doch Heidrichs Stall ist 17 Meter lang, also braucht er dafür eine Baugenehmigung. Die bekommt er schließlich auch, allerdings mit einer Auflage: Weil die Wiese, auf der der Stall steht, in einem Landschaftsschutzgebiet liegt, soll Heidrich eine Ausgleichszahlung in Höhe von 3400 Euro leisten. Begründung: Der mobile Hühnerstall beeinträchtige das Landschaftsbild.
„Das versteht doch kein Mensch“, sagt Heidrich bis heute. Schließlich komme er nur dem Wunsch der Verbraucher nach einer angemessenen Haltungsform nach. Seinen Hühnern gehe es gut. Indem er den Stall alle paar Wochen um 100 Meter verschiebt, gibt es immer frisches Gras unter den Krallen. Und seine Kunden freuen sich über Freiland-Eier. „Da investiert man in eine sinnvolle Sache und dann muss man sich mit so einem Blödsinn herumschlagen.“ Hätte er drei kleinere mobile Ställe aufgestellt, wäre das wohl alles kein Problem gewesen. „Damit hätte ich aber fünfmal so viel Arbeit.“
Heidrich klagt gegen den Bescheid – ohne Erfolg. Nach einem Ortstermin mit dem Richter und Vertretern des Landratsamtes erhielt Heidrich vergangene Woche das Urteil: Er muss zahlen. Sowohl Richter als auch die Untere Naturschutzbehörde hatten Heidrichs Stall als sinnvolle Sache gelobt – das Gesetz gebe aber bei der Ausgleichszahlung keinen Ermessensspielraum. Noch hat Heidrich nicht überwiesen. „Aber ich werde es wohl tun“, sagt er. Der Betrag bereite ihm keine schlaflosen Nächte. Aber ihm sei wichtig, auf die aus seiner Sicht unsinnige Regelung hinzuweisen.
Dass es beim Aufstellen eines mobilen Hühnerstall einiges zu beachten gibt, weiß auch Christoph Poschenrieder. Der 37-Jährige aus Martlhof am Tegernsee hat sich auf den Bau der wandernden Hühnerheime spezialisiert. Er beliefert Landwirte in ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz. „In vielerlei Hinsicht bewegt man sich da in einem rechtlichen Graubereich“, sagt er. So baut er seine Ställe in der Regel nach den Maßen, die eigentlich keine Baugenehmigung erfordern. „Aber manche Landratsämter rechnen dann die außen angebrachten Räder oder ein überstehendes Dach mit ein – und plötzlich braucht man wieder eine Genehmigung.“
Mittlerweile erreicht der Stall-Disput von Frohnloh sogar den Landtag. Die agrarpolitische Sprecherin der Grünen Gisela Sengl hält die aktuelle Rechtslage für widersinnig. Mobile Hühnerställe sind aus ihrer Sicht „der Königsweg der Hühnerhaltung“. „Deswegen werden wir einen Antrag stellen, um für mobile Hühnerställe eine Ausnahme zu erreichen.“
Landwirt Rudolf Heidrich würde so eine Lösung jedenfalls freuen. „Dann wäre wenigstens etwas erreicht.“ Und in seinem Hofladen würde wieder Ruhe einkehren.